1. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an.
2. Sollten Sie eine Beschäftigung über den Grenzwert hinaus ausüben, wird Ihr Leistungsvermögen erneut überprüft.
3. Diese Entscheidung können Sie jedoch nur selbst treffen.