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Experten-Antwort

Zurück nach Portugal

von susana25.07.2011 | 21:10
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gutem Tag, ich habe ca. 18 Jahren in Deutschland gelebt und gearbeitet und möchte nun zurück nach nach Hause (Portugal). Bin 41 Jahre alt, also noch nicht im Rentenalter. Ich möchte wissen, ob es möglich ist, die Renten Beitragen die bezahlt worden sind mitzunehmen. Wenn ja, wie werden die Beiträge ausbezahlt (in monatsraten oder eine Summe) und was soll ich machen um diese zu beantragen. Vielen dank im voraus! S. Freitas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Portugal Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt hierfür das Europarecht. Eine Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung kann deshalb nicht erfolgen.

Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Um aber die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt geht das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt später aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. In Ihrem Falle bekommen Sie später eine deutsche Rente (nur mit deutschen Versicherungszeiten) bzw. eine Rente aus Portugal (nur mit Versicherungszeiten aus Portugal) ausgezahlt.

Teile Sie bitte Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die genaue Anschrift in Portugal mit, damit ein künftiger Schriftverkehr mit Ihnen erfolgen kann.

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3 Antworten

Gonzalesam 25.07.2011 | 21:18
Eine Auszahlung ist nicht möglich.Wenn Sie das Rentenalter erreichen,erhalten Sie aus Deutschland Ihre Rente.
KSCam 25.07.2011 | 21:22
Nein, die Beiträge werden nicht ausbezahlt, das ist innerhalb der EU nicht vorgesehen. Sie bleiben stehen und Sie erhalten später im Alter oder eventuell bei Erwerbsminderung eine deutsche Rente für diese 18 Jahre und sofern Sie künftig in Portugal Beiträge zahlen für den Rest eine portugiesische Rente. Sie sollten der DRV mitteilen unter welcher Anschrift Sie in P erreichbar sind, dann erhalten Sie auch weiterhin die regelmäßigen Informationen der DRV.
susanaam 26.07.2011 | 20:16
Vielen dank für die schnelle und übersichtliche Antworten.
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