Da Portugal Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt hierfür das Europarecht. Eine Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung kann deshalb nicht erfolgen.
Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Um aber die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt geht das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt später aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. In Ihrem Falle bekommen Sie später eine deutsche Rente (nur mit deutschen Versicherungszeiten) bzw. eine Rente aus Portugal (nur mit Versicherungszeiten aus Portugal) ausgezahlt.
Teile Sie bitte Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die genaue Anschrift in Portugal mit, damit ein künftiger Schriftverkehr mit Ihnen erfolgen kann.