Hallo zusammen, wurde nach langer Krankheit von meiner KK in Reha geschickt, Zwischenzeitlich ausgesteuert worauf ich mich Arbeitslos melden mußte und dann ging es in die Reha. Hier wurde dann leider volle Erwerbsminderung festgestellt. Nun ist mir mitgeteilt worden, dass mein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Das Datum ist vom Rentenversicherer auf den 01.02.14 datiert. Ab 01.07.2014 gibt es das neue Gesetz. Kann ich irgendetwas Bewegen, das mein Antrag auch erst ab 01.07. bewilligt wird um die auch Vorteile zu erhalten?
Hallo Amelie
ich befürchte NEIN
Die Vorleister, KK und/oder AfA, haben auch gewiss ein berechtigtes Interesse daran, dass dies nicht erfolgt, damit sie ab Rentendatum ihre Rückforderung zur Verrechnung stellen können.
Der Eintritt des Leistungsfalls wurde ab/zu diesem Datum festgestellt, anerkannt und festgelegt und wird auch so zu verbleiben.
Nicht alles im Leben wird sich nach Wunsch regeln lassen.
Aber die Anerkennung Ihrer EM und damit verbunden die Zahlung einer EMR ist ja auch schon ein Erfolg, den sich andere Menschen nur wünschen können und für das diese Menschen hart kämpfen müssen.
Ich weiß wie das ist und ich bin dankbar, dass ich mit großer Unterstützung meiner Ärzte auch diesen Kampf vor Jahren habe gewinnen dürfen.
Nicht jeder Cent, den andere nun durch die neue Rentenregelung mehr bekommen, muss mich dabei ärgern.
Die Hoch-/Aufrechnung bis zum 60. Lebensjahr ist schließlich auch zum eigenen Vorteil, da ansosnten die bis zum Leistungsfalleintritt erworbene Rente diesen Rentenbetrag nicht hätte ausgemacht.
Ein Stück Zufriedenheit sollte man in seinem Leben auch einen Platz einräumen.
Gruß die Rentnerin
Guten Morgen Amelie,
wenn die Reha-Antragstellung mit Aufforderung Ihrer Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit erfolgte, dann können Sie der Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag nur mit Zustimmung des anderen Leistungsträgers widersprechen.
Wird wie in Ihrem Fall die Rente rückwirkend bewilligt, können die Krankenkasse/ Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch auf die Rente für diese zurückliegenden Zeiträume geltend machen.
Daher sollten Sie mit der Krankenkasse/ Agentur für Arbeit Rücksprache halten. Erhalten Sie von dort keine Zustimmung, können Sie der Umdeutung nicht widersprechen und keinen späteren Rentenbeginn herbeiführen.