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Zurückgeforderte Riester-Zulagen

von Siegfried Dickmann21.02.2014 | 19:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Der Vertrag für meine Frau startete 2006. Von Anfang an wurden jedes Jahr mehr als 4% des Vorjahres-Bruttolohnes in den Vertrag eingezahlt und es bestand durchgehend Anspruch auf Kindergeld. Die Verhältnisse haben sich nach Vertragsabschluss nicht nennenswert geändert. In der Bescheinigung von 2012 (!!!) wurden ca. 1000 € Zulagen für 2006 und 2007 zurückgefordert. Begründung: Kein Anspruch auf Kinderzulage; Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Ich habe Einspruch bei der ZfA erhoben. In den zwei darauf folgenden Jahren habe ich vergeblich versucht von der Genarali sowie von der ZfA Informationen über die Ursache des Desasters und eine mögliche Korrektur zu bekommen. Der Anbieter verweist immer wieder nur auf die ZfA. Die ZfA hat bisher ausschließlich den Eingang meines Einspruchs bestätigt, ansonsten seit fast zwei Jahren keine Reaktion von sich gegeben. Die Bescheinigung von 2013 beinhaltete keine weiteren Kürzungen, so dass ich annahm, dass es sich um ein Problem der ersten beiden Vertragsjahre handelte. Mit der Bescheinigung für 2014 jedoch wurden nun für die Jahre 2008, 2009 und 2010 insgesamt ca. 2000 € zurückgefordert. Die Mischung von inkompetenten Beratern, kundenunfreundlichen Anbietern und einer hoffnungslos überforderten Behörde hat den Versuch einer kleinen zusätzlichen Altersvorsorge zum Platzen gebracht. Die Hoffnung, im Expertenforum etwas zu erfahren, habe ich auch aufgegeben. Hast Du Probleme mit Riester-Zulagen - DA HILFT DIR KEINER!!! – so viel weiß ich inzwischen. Das war meine Frage vom 10.02. mit KEINER Experten-Antwort: Fondgebundene Rentenversicherung Volksfürsorge, später Generali Vertragsbeginn 01.07.2006 Zulagen: Eigenzulagen plus Zulagen für drei Kinder, Kindergeld wurde durchgehend gezahlt Entsprechend der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Private Altersvorsorge von A – Z“ (Ausgabe 5/2012) ergibt sich für mich folgendes Bild. 2006 Einzahlungen: Zulagen: 114€ + 3x 138€ = 528€ Eigenbeitrag: 60€ Brutto 2005: 14250€ Davon 3%: 428€ Mindesteigenbeitrag: 428€ abzüglich Zulage 528€ Zu zahlen ist der Sockelbetrag von 60€ 2007 Einzahlungen: Zulagen: 114€ + 3x 138€ = 528€ Eigenbeitrag: 120€ Brutto 2006: 13059€ Davon 3%: 392€ Mindesteigenbeitrag: 392€ abzüglich Zulage 528€ Zu zahlen ist der Sockelbetrag von 60€ In der Bescheinigung von 2012 für das Jahr 2011 wurde mitgeteilt: 2006: Besteht laut Mitteilung der ZfA kein Anspruch auf die Kindergeldzulagen Außerdem wurden 92,15€ von der Grundzulage zurückgefordert Insgesamt wurden also 506,15€ zurückgefordert Begründung: Mindesteigenbeitrag nicht erreicht 2007: Besteht laut Mitteilung der ZfA kein Anspruch auf die Kindergeldzulagen Außerdem wurden 64,62€ von der Grundzulage zurückgefordert Insgesamt wurden also 478,62 € zurückgefordert Begründung: Mindesteigenbeitrag nicht erreicht Der Eingang meines Einspruchs bei der ZfA vom April 2012 wurde von der ZfA im Mai 2012 bestätigt. Seit der Bestätigung sind 22 Monate vergangen, auch auf Nachfrage habe ich von der ZfA keine Antwort mehr erhalten. Die Art des Verfahrens bei der Aberkennung der Zulagen und die nachfolgende Behandlung durch die ZfA finde ich völlig unakzeptabel. Der Anbieter hat auf wiederholt Nachfragen nur an die ZfA verwiesen, war also keine Hilfe. Vielleicht kann ich im Expertenforum wenigstens zwei Dinge erfahren: 1. Was kann der Grund für die Aberkennung der Zulagen sein. Oder handelt es sich, wie ich aus der genannten Broschüre der Rentenversicherung ableite, um einen Fehler? 2. Wer kann meine Position gegenüber der ZfA stärken? Ich hoffe diesmal auf eine qualifizierte Antwort und das nicht erst in einigen Jahren. Vielen Dank. Ich bedanke

4 Antworten

Leseram 21.02.2014 | 20:56
Also erstens, wer soll hier wissen warum die Zulagen zurück gefordert wurden? Da sollten Sie sich an Ihren privaten Versicherer wenden, denn der kennt den Grund sehr genau. Hat Ihre Frau denn jemals versicherungspflichtiges Einkommen erzielt? Wenn nein, dann wenden Sie sich mal an Ihren Versicherer wegen der fehlerhaften Beratung.
Leseram 21.02.2014 | 21:02
Es gibt da sowas wie mittelbare und unmittelbare Zulagenberechtigung u.s.w. Dabei muss die mittelbare Zulagenberechtigung durch entsprechende Bestätigungen bzw. Formulare bei Antragstellung beantragt werden
Zukunftsratam 24.02.2014 | 11:43
Hallo Herr Dickmann, ich wäre hier auch sehr gespannt auf eine Expertenantwort. Die Berichterstattung der Finanztest zum Thema kennen Sie? http://www.test.de/Riester-Rente-Behoerde-holt-rechtswidrig-Zula… Nicht gerade tröstlich, aber Sie scheinen nicht allein zu sein... Haben Sie eine Klage wg. Untätigkeit schon in Erwägung gezogen?
icham 24.02.2014 | 18:44
Zitat von Zukunftsrat anzeigenausblenden
Ein paar mehr Infos bräuchten wir schon: Z. B. in Richtung mittelbare / unmittelbare Zulagenberechtigung : Sind evt. Sie oder Ihre Frau Beamter / Beamtin ? Besteht evt. ein Problem mit der Kindergeldkasse ? Sind die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bereits bei Ihrer Frau anerkannt ? Wurde Ihre Frau hierzu ggfs. bereits von der DRV angeschrieben ? Zum Thema Untätigkeitsklage: Bitte beachten Sie , dass wir uns hier nicht im Sozialrecht, sondern im Steuerrecht befinden. Dementsprechend wäre auch eine "finanzgerichtliche Untätigkeitsklage" einzureichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage#Finanzgerich… Ob sich hier ein Experte der DRV Regionalträger / der Bundesknappschaft zu Arbeitsabläufen bei einer "besonderen" Abteilung der DRV Bund --> Zulagenstelle äußert, warten wir' s ab. ich
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