Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zurückgelegte versicherungszeiten im Ausland

von Klaus Zink09.02.2015 | 11:33
2165 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Ehefrau stammt aus Rumänien Siebenbürger Deutsche mit Flüchtlingsausweis) und hat da etwas über 17 Jahre gearbeitet und auch Beiträge gezahlt. Wir wissen das diese Zeiten über das Fremdrentengesetz anerkannt werden. In Rumänien wahr und ist der Samstag Regelarbeitstag. Meine Frage: Sind diese gearbeiteten Samstage in der Berechnung enthalten? wenn nicht welche Unterlagen werden von Rumänien benötigt um diese Samstage in der Berechnung zu berücksichtigen. Meine Ehefrau hat sich das Rumänische Arbeitsbuch zuschicken lassen. reicht das aus? Mit freundlichen Grüßen Zink

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beitragszeiten im jeweiligen Herkunftsland, die in der deutschen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz (FRG) angerechnet werden, erhalten Tabellenwerte nach der Anlage 14 zum SGB (Sozialgesetzbuch) VI zugeordnet. Diese Tabellenwerte gelten für eine in Vollzeit ausgeübte Beschäftigung. Es ist dabei unerheblich, ob diese Beschäftigung dann an 5 oder 6 Tagen in der Woche ausgeübt wurde, um die volle Wochenarbeitszeit erreicht zu haben. Sogar Überstunden sind mit den Tabellenwerten abgegolten. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, dass die sog. 5/6-Kürzung (bei einer nur glaubhaft gemachten Beitragsleistung) etwas damit zu tun habe, ob eine 5- bzw. 6-Tage-Woche geleistet wurde.

Für die in § 22 Abs. 3 Fremdrentengesetz geregelte Frage der 6/6 oder 5/6-Bewertung kommt es nur darauf an, ob eine ununterbrochene Beitragsleistung nachgewiesen ist, d.h. ob detaillierte Angaben zu Lohnunterbrechungen wie Krankheit, unbezahltem Urlaub etc. vorliegen. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch Lohnlistenauszüge (extrase din statele de plata), die genaue monatliche Angaben zu den Lohnunterbrechungen enthalten (ebsente fara plata, concediu medical etc) und die „schlüssig" sind - also keine Widersprüche aufweisen - erbracht werden. Im Arbeitsbuch (carnet de munca) sind derartige Angaben nicht eingetragen, daher hat diese Unterlage für die Frage der Kürzungen keine Relevanz.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Kai-Uweam 09.02.2015 | 12:19
Normalerweise werden in Arbeitsbüchern Jahreswerte vorgegeben. D.h. z.B. 01.01.1980-31.12.1980 10000 Leu. Die Entgelte werden also nicht wöchentlich bzw. nur befürchteterweise 5-tägig gespeichert.
W*lfgangam 09.02.2015 | 20:01
Hallo Klaus Zink, meines Wissen wird nur in so genannten 'Arbeitgeber-Bescheinigungen' aus Rumänien differenziert aufgeführt, welche Arbeitsnormen im Jahr vorgesehen waren, welche erfüllt worden, wie die Fehlzeiten sind. Nur mit diesem Beleg entgehen Sie der nur 5/6 Anrechnung. Ob es mit dieser Bescheinigung über die tatsächliche Arbeitsleistung allerdings zu einer besseren Bewertung der rum. Zeiten kommt, sei dahingestellt. Oft füllt die Bewertung von 'Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt vor 1992' genau diese Zeiten wieder auf – nachgereichte/mühsam beschaffte Unterlagen können nutzlos sein. Tipp für später, wenn Ihre Frau in Rente geht: verzichten Sie einfach auf die rumänische Rente (wie, steht in diesem Beitrag, von Grube erläutert), https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… um diesem ganzen 'Schreibkram' und ständigem Hinundherrechnen mit der dtsch. für die FRG-Zeiten zu entgehen. Bis die rum. Rente für diese Zeiten mal den Gegenwert der hier anerkannten FRG-Zeiten erreicht (und Antrag auf rum. Rente erst dann sinnvoll werden würde), dürfte noch viel Zeit die Donau runterplätschen. ...und nein, allein das rum. Arbeitsbuch wird nicht reichen, da ein EU-Verfahren zur Abklärung dieser Zeiten mit dem rum. Versicherungsträger seitens der DRV Ingangzusetzen ist. Wird im Rahmen der nächsten Kontenklärung erledigt. Gruß w.
Nicht zu glaubenam 10.02.2015 | 09:28
Mein lieber Schwan, das sind Probleme, die habe ich noch gar nicht erkannt. Auch ich habe früher öfters am Samstag oder Sonntag in irgendeiner Form für den AG gearbeitet. Da muß ich doch gleich Widerspruch gegen meine Rente einlegen und meine anscheinend nicht korrekte Rente unter diesem Gesichtspunkt neu und umfassend überprüfen und anpassen lassen. Frage an die DRV: Warum wird man als jahrzehntelanger Beitragszahler nicht über diese doch so wichtigen Bestimmungen informiert?
-am 10.02.2015 | 10:45
Wie unserer Antwort zu entnehmen ist, spielt es eben keine Rolle, ob die Arbeitsleistung auch am Wochenende verrichtet worden ist. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich der Beibringung weiterer Unterlagen zum Nachweis des Umfangs der Beitragsentrichtung betreffen nur Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die nach dem FRG angerechnet wurden (Zeiten in früheren UdSSR, Rumänien usw.). Die Bescheide der DRV enthalten in einschlägigen Fällen regelmäßig den Hinweis "Die zu 5/6 gekennzeichneten Beitrags- und Beschäftigungszeiten werden bei der Ermittlung der Entgeltpunkte nicht in vollem Umfang berücksichtigt, weil sie nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind.", ferner, dass für weitere Auskünfte und Erläuterungen zum Bescheid die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV sowie die Versichertenältesten und die örtlichen Versicherungsämter zur Verfügung stehen.
Nicht zu glaubenam 10.02.2015 | 11:27
Besten Dank für die Aufklärung. Da bin ich aber jetzt beruhigt, das ist ja mal ein gutes Gesetz. Ich dachte schon, wir als fast lebenslange Beitragszahler wären wieder einmal benachteiligt.
Frau Heumannam 11.02.2015 | 13:24
Unsere Politiker wissen schon, mit wem sie es machen können, wo keine Gegenwehr kommt und die lieber faul die Hände in den Schoss legen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026