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Experten-Antwort

Zusätzliche Anrechnungszeiten, Nutzen

von WolfgangK20.04.2016 | 09:01
1494 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein ALG 1 läuft demnächst aus, Anspruch auf ALG 2 habe ich nicht. Normalerweise würde man sich jetzt als arbeitssuchend ohne Leistungsbezug führen lassen, unter anderem um Anrechnungszeiten weiterzuführen. Sieht man einmal von der Lückenlosigkeit hinsichtlich einer evtl. Teilrente ab, die Erfordernisse dazu sind mir bekannt, welchen Vorteil habe ich ansonsten von weiteren Anrechnungszeiten, wenn ich die nachzuweisenden 35 Jahre bereits locker überschritten habe und 45 Jahre nicht mehr erreichen kann?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.04.2016 | 15:17

Hallo WolfgangK,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und ohne die näheren Umstände des Einzelfalles zu kennen, hier nur einige eventuelle weitere Möglichkeiten, warum es sinnvoll sein kann, sich aus rentenrechtlicher Sicht trotzdem weiter ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit zu melden:

1. Ein bestehender Erwerbsminderungsschutz kann normalerweise ohne Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten werden.

2. Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt zur Riester-Förderung waren, kann diese Förderberechtigung ggfs. aufgrund der Anrechnungszeiten auch weiterhin bestehen.

3. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung entstehen keine zusätzlichen Lücken, die den Gesamtleistungswert (Durchschnittswert für die mögliche Bewertung beitragsfreier Zeiten) zusätzlich negativ beeinflussen würden.

4. Fortbestehen der eventuellen Möglichkeit durch Zahlung auch von freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten zu können.

Daher können wir Ihnen vor einer eventuellen Abmeldung bei der Agentur für Arbeit nur raten sich individuell bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu erkundigen, wie die Situation bei Ihnen ganz konkret aussieht.

Experten-Antwortam 21.04.2016 | 10:28

Hallo WolfgangK,

Ohne die genauen Einzelheiten zu kennen, ist eine pauschale Aussage zur konkreten Auswirkung von rentenrechtlichen Sachverhalten nur unter Vorbehalt möglich. Allgemein gilt aber, um „den Durchschnitt für die Bewertung beitragsfreier Zeiten“ nicht zu mindern, sollten die freiwilligen Beiträge eben in Höhe Ihres Durchschnitts entrichtet werden, was normalerweise eben über der Höhe der Mindestbeiträge liegt. Dies gilt allerdings nur, wenn überhaupt zu bewertenden Anrechnungszeiten oder beitragsgeminderte Zeiten (= betragsfreie Zeiten innerhalb eines Kalendermonats, die mit einer Betragszeit zusammentreffen, oder z.B. auch Pflichtbeitragszeiten der beruflichen Ausbildung) in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind.

Daher bleiben wir auch bei unserem Ratschlag sich vor der Abmeldung bei der Agentur für Arbeit unbedingt individuell beraten zu lassen.

6 Antworten

WolfgangKam 20.04.2016 | 18:26
Danke, folgende Nachfrage. 1 + 4 ist klar, deshalb auch in der Frage ausgeklammert. Ich konkretisiere: Folgende Alternative steht statt Arbeitsuchend ohne Bezüge im Raum: Zahlung eigener Beiträge (Mindestbeitrag), gelegentliche freiberufliche Tätigkeit (nahe null). Was ist denn hinsichtlich der Rentenhöhe günstiger? Punkt 3 der Antwort irritiert mich, drückt eine eigene Zahlung etwa den Schnitt (Durchschnittswert für die Bewertung beitragsfreier Zeiten)?
WolfgangKam 20.04.2016 | 18:26
Danke, folgende Nachfrage. 1 + 4 ist klar, deshalb auch in der Frage ausgeklammert. Ich konkretisiere: Folgende Alternative steht statt Arbeitsuchend ohne Bezüge im Raum: Zahlung eigener Beiträge (Mindestbeitrag), gelegentliche freiberufliche Tätigkeit (nahe null). Was ist denn hinsichtlich der Rentenhöhe günstiger? Punkt 3 der Antwort irritiert mich, drückt eine eigene Zahlung etwa den Schnitt (Durchschnittswert für die Bewertung beitragsfreier Zeiten)?
WolfgangKam 21.04.2016 | 14:57
Schon klar, aber bei den Wartezeiten auf Termine in unserer lokalen Beratungsstelle, ca. 2,5 Monate, sind das ALG längst aus- und Fristen längst abgelaufen.
W*lfgangam 21.04.2016 | 20:58
Zitat von WolfgangK anzeigen
...das ist eben der 'Vorteil' einer Organisationsreform in der DRV. Beratung komprimiert, Kosten optimiert, die Versicherten müssen sich halt hinten länger anstellen – egal, was an zeitnahen Beratungen optimiert möglich wäre. Nicht nur, der Reformstau aus 2014 verursacht immer noch einen hohen Mehraufwand ...was von Politik gern mit 'Bürokratiekosten = Null' abgestempelt wird (da sind sich alle Fraktionen der Ahnungslosen ob fehlender Praxiskenntnis völlig einig). Problem ist aber auch die DRV selbst, die nicht mal mit dem 'Dampfhammer' auf die gesetzlich vorgesehene '2. Beratungsebene' der kommunalen Beratungsstellen ganz oben beim BMAS anfängt draufzuhauen und die Rückzüge aus diesem Bereich wirksam anprangert ...in 30 Jahren haben sie diesen Bereich 'geschluckt'/schlucken müssen und die Beratungstermine gehen im 15-Minuten-Takt auf 3-4 Monate zu – hoch lebe der Service-Gedanke. Doch dank Nulllinie im EKG konnte die Beratungszeit des 'unbekannten Versicherten' weiter optimiert werden ...leider ist auch der Berater der Helene Fischer gefolgt: https://www.youtube.com/watch?v=7ZkejDqTuSM&list=RDl-atOu0_A… ;-) Gruß w.
WolfgangKam 22.04.2016 | 08:48
Tja, als die Reform angekündigt wurde, hatte ich angenommen, dass die Landesversicherungsanstalten nicht quasi umgenannt sondern geschlossen werden und nun alles in Berlin abgewickelt würde. Hatte das Beharrungsvermögen einer öffentlich-rechtlichen Organisation nicht bedacht, die Berliner geben ja sogar noch "Klienten" ab. Wäre jetzt eine gute Gelegenheit, das glattzuziehen, die Hälfte in die Beratung und die anderen in andere Aufgaben, derzeit werden doch in der Asyl- und Flüchtlingsarbeit tausende gesucht. Das wird aber nie passieren... Ändert aber nichts an meiner persönlichen Termin-Situation.
Vor der Renteam 23.04.2016 | 14:27
Zitat von WolfgangK anzeigen
Wenn sie direkt bei der LVA oder einer Tochter der DRV-Bund einen Termin vereinbaren, können sie die Fristen einhalten. Dazu müssten sie in die Landeshauptstadt etc. fahren. In BW sind das z.Bsp. Karlsruhe und Stuttgart. Es mag auch noch kleinere Ableger geben... Bei uns sind die örtl. Beratungstermine auch monatelang ausgebucht. Weiterhelfen könnte evtl. ein Anruf beim Rathaus, wo der nächste Versicherungsälteste ist.
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