Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Colia,
zu 1)
sh. Hinweis von senf-dazu. Bei fortbestehender RV-Pflicht ist eine zeitgleiche freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.
zu 2)
Ob eine Aufstockung Riester überhaupt möglich ist, müssten Sie mit Ihrem Anbieter klären. Hätte den charmanten Vorteil, dass kein neuer Vertrag (mit evtl. neuen Kosten und Abschlussgebühren) geschlossen werden müsste. Allerdings sind Riesterverträge im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeanlagen idR eher nicht die günstigste Variante (was die Kostenstruktur betrifft).
zu 3)
Entgeltumwandlung wäre ein neuer Vertrag (mit evtl. Kosten und Abschlussgebühren).
Gegen Entgeltumwandlung spricht, dass man dadurch sein sozialversicherungspflichtiges (also u.a. krankenversicherungs- und rentenversicherungspflichtiges) Brutto nochmal reduziert. Dadurch ergeben sich weiter geminderte Rentenzeiten und ggf. niedrigere Krankengeldansprüche.
Für eine Entgeltumwandlung spricht, dass 100 Euro Brutto auch tats. zu 100 Euro in diesem Vertrag landen. Würde man sich dieses Geld auszahlen lassen, dann hätte man tats. nur 60 Euro für eine andere Anlage in der Hand.
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