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von Colia16.06.2019 | 20:58
85 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich plane, für ein paar Jahre beruflich etwas kürzer zu treten. Ich habe ausgerechnet, dass dadurch ca. 200 € pro Monat weniger in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Ich würde das gerne kompensieren. Meine Ideen: 1. Jeden Monat selber diese 200 € einzahlen. 2. Den bestehenden Rieservertrag jeden Monat um 200 € zu erhöhen. 3. Eine neue RV (Entgeldumwandlung vom Brutto, ca. 350 €) abschließen. Kann man so pauschal sagen, welches die bessere Variante ist? Wovon hängt das ab? Falls es wichtig ist: ich bin Anfang 40, die Stundenreduzierung ist für ca. 5 Jahre geplant und hat nichts mit Kind oder Pflege zu tun. Danke vorab für Antworten! Lg Colia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2019 | 11:16

Hallo Colia,

zu 1)

sh. Hinweis von senf-dazu. Bei fortbestehender RV-Pflicht ist eine zeitgleiche freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.

zu 2)

Ob eine Aufstockung Riester überhaupt möglich ist, müssten Sie mit Ihrem Anbieter klären. Hätte den charmanten Vorteil, dass kein neuer Vertrag (mit evtl. neuen Kosten und Abschlussgebühren) geschlossen werden müsste. Allerdings sind Riesterverträge im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeanlagen idR eher nicht die günstigste Variante (was die Kostenstruktur betrifft).

zu 3)

Entgeltumwandlung wäre ein neuer Vertrag (mit evtl. Kosten und Abschlussgebühren).

Gegen Entgeltumwandlung spricht, dass man dadurch sein sozialversicherungspflichtiges (also u.a. krankenversicherungs- und rentenversicherungspflichtiges) Brutto nochmal reduziert. Dadurch ergeben sich weiter geminderte Rentenzeiten und ggf. niedrigere Krankengeldansprüche.

Für eine Entgeltumwandlung spricht, dass 100 Euro Brutto auch tats. zu 100 Euro in diesem Vertrag landen. Würde man sich dieses Geld auszahlen lassen, dann hätte man tats. nur 60 Euro für eine andere Anlage in der Hand.

2 Antworten

senf-dazuam 17.06.2019 | 10:15
Hallo! Wenn Sie "nur" kürzer treten, also weiter Pflichtbeiträge in die RV einzahlen, können Sie nicht parallel auch freiwillige Beiträge einzahlen, es geht immer nur eines von beiden. Sie können parallel eine private Vorsorge aufbauen, Sie können mit dem Geld nicht bewertete Anrechnungszeiten in Ihrem Versicherungsleben "stopfen". Sie können das Geld auch zurücklegen und ab 50 Ausgleichsbeiträge für die Abschläge einer vorzeitigen Rente einzahlen. Oder ... Am besten gehen Sie zur Beratungsstelle und lassen dort prüfen, was für Sie persönlich möglich und sinnvoll ist. Danach können Sie das Ganze noch mit einer/m Steuerberater*in optimieren ...
W°lfgangam 17.06.2019 | 21:37
Hallo Colia, was glauben Sie, welchen Wert/Rentenanspruch heute ein Monatsbeitrag von lausigen 200 EUR auf Ihre spätere Rente hat, bzw. der um diesen Beitrag gemindertes SV-Einkommen? Oder in anderen Altersversorgungsverträgen? Für 1 Jahr 'Kürzertretung'/2400 EUR Beitrag fehlen im Jahr, entgehen Ihnen gerade mal rd. 11 EUR mtl. an Brutto-Rente ...vor etwaigen Rentenabschlägen/bei vorgezogener Rente, vor Abzug KV/PV-Beiträge, und vor Steuern *) TIPP: ab Alter 50 können Sie 'Ausgleichszahlungen bei erwarteter Minderung der Altersrente ab 63' leisten - ratenweise, ggf. auch steuerlich 'absetzbar'/Sie können Jahr für Jahr steuerlich profitieren - und dann die bisher ersparten RV-Beiträge in Ihrem Rentenkonto bunkern. Eine Alternative in der zz. durchaus 'lukrativen' DRV (dieses Jahr mal wieder ü3 % Rentenerhöhung). *) Ob die von Ihnen genannten Optionen 2. + 3. noch 'attraktiver' wären? Fragen Sie dazu Ihre Anbieter nach vergleichbaren Daten/Garantiezusagen - UND was hintenraus 'netto' (KV/PV/ESt) von übrig bleibt. Eine vergleichende Aussage/'Bewertung' werden Sie von der DRV nicht erhalten, außer einer Prognose, wie sich Einzahlungen _aktuell_ zum Tag X/Rentenbeginn auswirkenden können. Was der Gesetzgeber in Jahren/Jahrzehnten für die gesetzliche und private Altersvorsorge (wieder mal) 'umgekrempelt' hat...nun, Sie werden es dann erfahren :-) Gruß w.
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