Hallo Lisibeth,
zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen aus der aktuellen Beschäftigung ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Ob und inwieweit Ihre Schwägerin 35 Versicherungsjahre erreicht und damit die Möglichkeit hätte zum Ausgleich der Rentenabschläge für ein Altersrente für langjährig Versicherte (mit 35 Versicherungsjahren)für einen Rentenbezug ab dem 63. Lebensjahr einzuzahlen, läßt sich bitte individuell beraten und vereinbart einen Termin in nächstgelegenen Renten-Service-Stelle.