Hallo, wer kann mir helfen ?
In meinem Rentenbescheid steht:
Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten ergeben sich für folgende Zeiträume nicht,
weil diese Kalendermonate als Beitragszeiten bereits den Wert für Kindererziehungszeiten erhalten haben.
Betrifft : Januar 1974 – Dezember 1975
Ist einleuchtend.
Die gleichen Zeiten stehen aber auch unter:
„Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten
für Ausfalltage“.
Wenn ich bereits schon für diese Zeiten den Wert an Kindererziehungszeiten erhalten habe,
dürften doch auch hier keine zusätzlichen Entgeltpunkte berücksichtigt werden, oder ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Carmen
Hallo, wer kann mir helfen ?
In meinem Rentenbescheid steht:
Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten ergeben sich für folgende Zeiträume nicht,
weil diese Kalendermonate als Beitragszeiten bereits den Wert für Kindererziehungszeiten erhalten haben.
Betrifft : Januar 1974 – Dezember 1975
Ist einleuchtend.
Die gleichen Zeiten stehen aber auch unter:
„Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten
für Ausfalltage“.
Wenn ich bereits schon für diese Zeiten den Wert an Kindererziehungszeiten erhalten habe,
dürften doch auch hier keine zusätzlichen Entgeltpunkte berücksichtigt werden, oder ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Carmen
Es kommt darauf an. Wenn die Kindererziehungszeiten (0,0833 EP pro KM) höher sind als der Gesamtleistungswert, gibt es für die beitragsgeminderte Zeit mit den Arbeitsausfallzeiten keinen Zuschlag. Ist der Gesamtleistungswert hingegen höher, dann schon.
Ich hoffe ich habe Ihre Frage richtig verstanden :)
Hallo Rentencrack,
Frage richtig verstanden und vielen Dank für die Antwort.
„Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten
für Ausfalltage“.
Sie dürften sich in der Gesamtleistungsbewertung befinden und folgend in der Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten. Dieser Teil der (alternativen) Rentenberechnung für zeitgleiche Zeiten ist etwas 'schwierig' zu erklären - unterm Strich werden Ihnen hier die bestmöglichen Werte überhaupt zugeordnet, wenn verschieden Arten von Zeiten in denselben Monaten zusammen treffen.
Gruß
w.
Hallo Wolfgang,
Danke für die Antwort.
Die Zeiten der Kindererziehung (SV-Buch „Mü“ gekennzeichnet)
werden gemeinsam mit den Arbeitsausfallzeiten aufgeführt.
Obwohl ich dafür schon den höchsten Wert erhalten habe und es
dafür keine weiteren Entgeltpunkte gibt,
werden sie trotzdem mit den Werten der Arbeitsausfallzeiten addiert.
Der Durchschnittswert aus meiner Grundbewertung ist aber niedriger,
wie die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit.
Die Entgeltpunkte für die tatsächlichen Arbeitsausfallzeiten/Arbeit, betragen
0,6547 Entgeltpunkte.
Werden aber die Arbeitsausfallzeiten „Mütterunterstützung“ hinzugefügt
(für 3 Kinder= 2.0825 Entgeltpunkte + 0,6547 Entgeltpunkte, insgesamt: 2.7372 Entgeltpunkte,
bekäme ich 0,2388 Entgeltpunkte zusätzlich mehr.
Würden aber die Entgeltpunkte für die Ausfallzeiten/Mütterunterstützung nicht mit eingerechnet (da ich ja, wie oben schon angeführt, dafür die höchsten EP bereits erhalten habe)
bekäme ich aber 0,4613 Entgeltpunkte mehr.
Gibt es dafür eine Lösung ?
Gruß Carmen
Carmen
Hallo Wolfgang,
Danke für die Antwort.
Die Zeiten der Kindererziehung (SV-Buch „Mü“ gekennzeichnet)
werden gemeinsam mit den Arbeitsausfallzeiten aufgeführt.
Obwohl ich dafür schon den höchsten Wert erhalten habe und es
dafür keine weiteren Entgeltpunkte gibt,
werden sie trotzdem mit den Werten der Arbeitsausfallzeiten addiert.
Der Durchschnittswert aus meiner Grundbewertung ist aber niedriger,
wie die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit.
Die Entgeltpunkte für die tatsächlichen Arbeitsausfallzeiten/Arbeit, betragen
0,6547 Entgeltpunkte.
Werden aber die Arbeitsausfallzeiten „Mütterunterstützung“ hinzugefügt
(für 3 Kinder= 2.0825 Entgeltpunkte + 0,6547 Entgeltpunkte, insgesamt: 2.7372 Entgeltpunkte,
bekäme ich 0,2388 Entgeltpunkte zusätzlich mehr.
Würden aber die Entgeltpunkte für die Ausfallzeiten/Mütterunterstützung nicht mit eingerechnet (da ich ja, wie oben schon angeführt, dafür die höchsten EP bereits erhalten habe)
bekäme ich aber 0,4613 Entgeltpunkte mehr.
Gibt es dafür eine Lösung ?
Gruß Carmen
Carmen
Tja Wolfgang!
Wie sind denn Ihre Kenntnisse im AAÜG?
Ich verstehe leider nicht, was Carmen erreichen will und ich vermute viele andere hier im Forum auch nicht!
Bitte verweisen Sie jetzt nicht an eine Auskunfts- und Beratungsstelle! Die würden sich ob einer solchen Frage bedanken!
Ich verstehe leider nicht, was Carmen erreichen will und ich vermute viele andere hier im Forum auch nicht!Bitte verweisen Sie jetzt nicht an eine Auskunfts- und Beratungsstelle! Die würden sich ob einer solchen Frage bedanken!
> Wie sind denn Ihre Kenntnisse im AAÜG?
Genervter, ich kann es lesen, ansonsten = null :-) ...ist schon sehr speziell
> Bitte verweisen Sie jetzt nicht an eine Auskunfts- und Beratungsstelle!
Eher/sicher an die Hauptverwaltung der eigenen DRV ...ist auch nichts in der Sache für eine AuB-Stelle – das haben Sie schon richtig erkannt.
> Carmen: Gibt es dafür eine Lösung ?
So einfach, wie Sie es darstellen, ist es nicht – da mal eben spezielle Versicherungszeiten für einen 'besseren' Gesamtleistungswert/weil im Detail für diese/wenigen Zeiten höher, einfach 'rauszurechnen' – nur um noch einen 'weiteren' Bonus zu erzielen.
Gedanke: Der Gesetzgeber sollten diesen Teil der Boni-Rentenberechnung für beitragsfreie/-geminderter Zeiten einfach kippen - *autsch, da wäre ja noch Spielraum, um die Rente auf die tatsächlichen Zeitwerte/EP zurückzuführen – auch für 'ständig' jammernde' alte EM-Bestandsrentner ...den Aufschrei möchte ich hören *hihi
Gruß
w.