Zusätzliche Rentenbeitragszahlungen über BBG hinaus
08.08.2018, 17:54
von
Fondi
Ich möchte gerne mehr Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Ist das möglich und wenn ja, erhöht es auch die möglichen EM-Rentenansprüche im Falle einer Erwerbsunfähigkeit? Das Streß in meinem Beruf auch eine große Rolle spielt. Ich arbeite als Fondsmanager und mein Einkommen liegt 183.000€ p.a. + Bonus. Außerdem würde ich gerne mehr zu einem funktionierenden Sozialversicherungssystem beitragen und es passt auch zur Unternehmensphilosophie, welche auf nachhaltige und moralische Entscheidungen beruht.
Beste Grüße
08.08.2018, 18:25
von
Rentenuschi
Das klingt fast zu schön um wahr zu sein ;-)
Um es kurz zu machen: Nein, eine Zahlung über der BBG ist nicht möglich!
MfG
08.08.2018, 19:01
von
Flintenuschi
Doch, ist schon möglich, aber nur im Zusammenhang mit BW und Personalstärkengesetz,...
08.08.2018, 19:05
von
Klugpuper
Vielleicht sind ja Einzahlungen für Schul- bzw. Studienzeiten möglich. Wenn dort der Maximalbeitrag eingezahlt wird, dann soll das wohl helfen.
Individuelle Beratung gibt es in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle.
08.08.2018, 19:05
von
Fondi
Zitiert von: Flintenuschi
Doch, ist schon möglich, aber nur im Zusammenhang mit BW und Personalstärkengesetz,...
Können sie das bitte ausführen? und was soll hier zu schön um wahr zu sein heißen...
08.08.2018, 20:11
von
W*lfgang
Hallo Fondi,
Ihnen steht die Möglichkeit offen, sogenannte Rentenabschläge bei einer Altersrente ab 63 auszugleichen, sofern vorausschauend die Wartezeit von 35 Jahren bis dahin erreichbar ist UND Sie aktuell wenigstes 50 Jahre alt sind.
Wenn das zutrifft, fragen Sie gerne nach weiteren Infos hier nach.
Andernfalls gehen 'freiwillige/zusätzliche Beiträge' neben versicherungspflichtigem Entgelt _nicht_.
Gruß w.
08.08.2018, 20:13
von
Kaiser
Zitiert von: Fondi
Zitiert von: Flintenuschi
Doch, ist schon möglich, aber nur im Zusammenhang mit BW und Personalstärkengesetz,...
Können sie das bitte ausführen? und was soll hier zu schön um wahr zu sein heißen...
Lass uns an Deinem Vorschlag teilhaben, in dem Du ihn erläuterst. Ich vermute aber, dass es sich mehr um heiße Luft handelt.
09.08.2018, 09:26
Experten-Antwort
Hallo, Fondi,
wie W*lfgang bereits erwähnte, besteht ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit Ausgleichszahlungen für etwaig zu erwartende Rentenabschläge vorzunehmen. Sie können deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe einen Termin zur Rentenberatung vereinbaren. Sie erhalten dort alle weiteren Informationen zum Prozedere. Eine Möglichkeit über die BBG hinaus in das System der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Beiträge neben den Pflichtbeiträgen aufgrund der Beschäftigung zu leisten ist nicht möglich. Alternativ könnte eine betriebliche oder private Altersvorsorge aufgebaut werden. Auch hierzu haben Sie die Möglichkeit weitere Informationen in einem Intensivgespräch zur Altersvorsorge bei der DRV zu erhalten.
09.08.2018, 11:19
von
senf-dazu
Parallel zur Pflichtbeitragszahlung in Höhe der BBG ist noch ein Zuschlag aufgrund eines versicherungsfreien Minijobs möglich, aber das sind nur "Peanuts". Die §§ 187, 187a, 187b des SGB VI helfen vielleicht weiter.
09.08.2018, 14:56
von
Fondi
Gut und wie finanziere ich so meinen 911er?
09.08.2018, 16:16
von
senf-dazu
der kriegt mit 67 ein "H"-Kennzeichen und bleubt fortan in der Garage ... zur weiteren Wertsteigerung.