zusätzliche Rentenpunkte

von
XY

Umschulungsmaßnahme aufgrund Krankheit in einem Berufsförderungswerk
ich habe eine Umschulungsmaßnahme absolviert.
(erfolgreich).
In dieser Zeit Übergangsgeld erhalten.
Ich habe im Rentenverlauf für diese Zeit - krank stehen-
Müsste ich nicht auch zusätzlich Entgeltpunkte für die Ausbildung erhalten?

von
In der Rente

Hallo xy,

sie müssen auch angeben, wann das genau war.
Im Nachbarthread wurde erwähnt:

Zitiert von:
in der Zeit vom 01.01.1983 - 31.12.1991 war der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht rentenversicherungspflichtig.
"Und trotzdem wurden pauschal Beiträge unabhängig von der individuellen Leistungshöhe für Ausfallzeiten - jetzt Anrechnungszeiten - gezahlt."

Das hatte mich auch betroffen und ich hatte AFG im Verlauf. Die Zeiten für die "45-Jahre" wurden erst in 2016 anerkannt. Und das nur, weil ich schon 2007 in einer Beratung die Unterlagen einreichte.

Grüße

Experten-Antwort

Zitiert von: XY
Umschulungsmaßnahme aufgrund Krankheit in einem Berufsförderungswerk
ich habe eine Umschulungsmaßnahme absolviert.
(erfolgreich).
In dieser Zeit Übergangsgeld erhalten.
Ich habe im Rentenverlauf für diese Zeit - krank stehen-
Müsste ich nicht auch zusätzlich Entgeltpunkte für die Ausbildung erhalten?

Hallo XY,

zusätzliche Entgeltpunkte für Ausbildungszeiten können sich nur ergeben, wenn die Zahlung des Übergangsgeldes mit Zahlung von Pflichtbeiträgen verbunden war. Das wird in Ihrem Fall nicht zutreffend gewesen sein.

von
XY

Übergangsgeld = Lohnersatzleistung somit Pflichtbeitrag.

von
Valzuun

Zitiert von: XY
Übergangsgeld = Lohnersatzleistung somit Pflichtbeitrag.

Interessante These, aber falsch.
Für welche Lohnersatzleistungen unter welchen Voraussetzungen Beiträge gezahlt wurden oder werden richtet(e) sich nach den zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Rechtsvorschriften.

Seit 1992 ist das im wesentlichen § 3 SBG VI in der jeweils gültigen Fassung. Und der konnte noch nie auf die von Ihnen aufgestellte These vereinfacht werden.

Experten-Antwort

Zitiert von: XY
Übergangsgeld = Lohnersatzleistung somit Pflichtbeitrag.

Guten Tag XY,
als Zeit der beruflichen Ausbildung zählt auch eine Umschulung. Wenn Pflichtbeiträge aufgrund des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wurden, ist die Zeit als Ausbildungszeit zu berücksichtigen. Sie können unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises im Rahmen einer Kontenklärung/ Kontenergänzung die Zeit geltend machen.

Experten-Antwort

Bitte beachten Sie, dass Ihre Umschulung nur als Ausbildung gekennzeichnet wird, wenn im Versicherungsverlauf bislang tatsächlich Pflichtbeiträge für diesen Zeitraum eingetragen sind. Aus Ihrem ersten Beitrag geht hervor, dass für diese Zeit "krank" eingetragen ist. Dann handelt es sich vermutlich um eine Anrechnungszeit (= beitragsfreie Zeit), für die keine zusätzliche Bewertung als Ausbildungszeit erfolgt.

von
XY

Die Aussage der Beratungstelle der Rentenversicherung.

Übergangsgeld = Lohnersatzleistung = Pflichtbeitragszeit
Die Kennzeichnung mit krank wäre falsch im Rentenverlauf.
(die Beträge werden pauschal abgeführt)

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