Zusätzliche Versorgung der Pädagogen der (Intelligenzrente)

von
Dr. Dietmar Hein

Hallo,

1. Als Besitzer einer Urkunde über die zusätzliche Altersversorung der Pädagogen der DDR bin ich mir nicht sicher, ob diese Zusatzversorgung in meinen aktuellen Rentenbescheid eingeflossen ist, oder ob auch ich diese Zusatzversorgung jetzt -nach dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.06.10 (B 5 Rs 2/09 R) über die Intelligenzrenten neu beantragen muss?
2. Das Bundessozialgericht hat am 01.07.10 (B 13 R 51/10 B) zur rentenrechtlichen Bewertung von Hochschulzeiten wegen grundsätzlicher Bedeutung mehrere Revisionsverfahren zugelassen. Soll ich jetzt dazu Widerspruch einlegen (auch meine Hochschulzeite wurden nicht anerkannt), damit mir später keine Verluste entstehen oder erst mit meinem Eintritt in das Rentenalter (2017)? Gibt es dafür Vordrucke?

Ich würde mich sehr über kompetente Antworten freuen!

Vielen Dank im Voraus!
D. Hein

von
Feli

Die Zeiten der Zusatzversorgung sind in Ihrem Versicherungsverlauf mit "AAÜG" gekennzeichnet, wenn Sie die Urkunde schon einmal bei der Rentenversicherung eingereicht hatten. Über die Anrechnung und Feststellung der Höhe der Zusatzversorgungsentgelte haben Sie dann auch einen gesonderten Bescheid erhalten.

Über die Anrechnung (oder Nikchtanrechnung) der vorgemerkten Hochschulzeiten wird erst im Leistungsfall, sprich: wenn Sie in Rente gehen, entschieden. Und dann könnten Sie auch erst durch die evtl. zu geringe Rente "beschwert" sein und Grund haben, die Anrechnung zu beanstanden.

Experten-Antwort

Den Hinweisen von Feli ist nichts hinzuzufügen.

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