Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zusätzliche Vorsorge

von Karin31.01.2007 | 09:26
2297 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 50 Jahre alt und als Verwaltungsangestellte vollzeit tätig. Mein Mann (46 Jahre) ist Kaufmann und seit 10 Jahren selbständig. Wir sind kinderlos. Er wird lt. Rentenbescheid eine mtl. Rente von 300,00 € erhalten. Ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung von 100 € mit Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen. Mtl. Einkommen lt. Finanzamt bei meinem Mann ca. 1.300 € mtl. Abgeschlossen hat er eine Lebensversicherung in Höhe von mtl. 100 €, die mit 60 Jahren fällig wird. Wir haben ein Haus geerbt, wo natürlich auch immer Reparaturen anfallen. Was wäre für meinen Mann bei einem mtl. Einkommen von zur Zeit rd. 1.300 € netto sinnvoll, noch an zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Ihren Mann bestünde die Möglichkeit eine "Rürup"-Rente abzuschließen. Dies ist eine private Rentenversicherung, die Mindestvoraussetzungen (z. B. nicht vererbbar) erfüllen muss, damit die Beiträge für diese Versicherung als Sonderausgaben in Höhe von derzeit 64 % (max. 12.800,- EUR) abzugsfähig sind. Da dieses Thema sehr komplex ist, sollten Sie hier vor einer Entscheidung Ihren Steuerberater um Rat bitten.

Des Weiteren käme eine "normale" private Rentenversicherung in Betracht. Diese hätte zwar in der Ansparphase keine steuerliche Förderung (kein Sonderausgabenabzug für die Beiträge), würde allerdings in der Leistungsphase auch nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

Da Sie offensichtlich zum förderberechtigten Personenkreis gehören, könnte Ihr Ehemann als mittelbar Berechtigter auch einen "Riester"-Renten-Vertrag abschließen, sofern auch Sie einen solchen Vertrag abschließen.

Die Frage allerdings, ob dies notwendig ist, können nur Sie selbst beantworten. Sie müssten prüfen, wieviel Geld Ihnen im Alter nach Beendigung der Erwerbsphase zur Verfügung steht und ob Ihnen dieses Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht.

Wir können Ihnen hier nur aufzeigen, welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge es gibt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihr Ehemann ist mittelbar zulagenberechtigt und könnte insofern einen Riester-Vertrag abschließen, sofern auch Sie einen Riester-Vertrag abschließen.

2 Antworten

karinam 31.01.2007 | 12:23
Danke für Ihre Antwort. Habe ich das so richtig verstanden, dass ich zu meiner bisherigen Entgeltumwandlung von 100 € noch zusätzlich einen Riestervertrag abschliessen kann. Dann würde mein Mann zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehören und könnte einen Riester-Vertrag abschliessen. MfG Karin
Maria L.am 31.01.2007 | 12:50
Bei einem Riester-Vertrag erhalten Sie als Kinderlose nur geringe Zulagen, bei geringem Einkommen kann man auch wenig Steuern dabei sparen. Nach allem, was ich darüber gelesen habe, sind die Kosten bei Riesterverträgen oft hoch und die Renditen eher schlecht. Außerdem werden Sie vom Staat bei der späteren Verwendung der Mittel eingeschränkt – müssen bei Umzug ins Ausland etwa die Zulagen zurückzahlen. Anstelle einer staatlich geförderten Altersvorsorge könnten Sie auch selber frei verfügbares Kapital bilden, über dessen Verwendung Sie später frei und flexibel entscheiden können. Etwa über festverzinsliche Wertpapiere, beispielsweise Sparverträge für Bundeswertpapiere (ab 50 Euro) - kostenfrei bei der Bundesschuldenverwaltung abzuschließen (www.deutsche-finanzagentur.de – unter private Anleger). Da Sie noch 15-20 Jahre Zeit bis zur Rente haben, kämen auch Sparverträge für Aktienfonds in Frage. Hier gibt es Anbieter, die monatliche Sparraten von 25 Euro oder 50 Euro ermöglichen. Das angesparte Geld können Sie später immer noch in eine Sofort-Renten-Vertrag gegen Einmalzahlung einzahlen. Bevor Sie Geld fest anlegen, sollten Sie auch an eine ausreichende sofort verfügbare Rücklage (z.B. auf einem Tagesgeldkonto) in Höhe mehrerer Monatsgehälter denken – als Reparaturrücklage und für andere Wechselfälle des Lebens. Der Nachteil von selbst gebildetem Vermögen ist leider, daß man gezwungen wird es aufzubrauchen, bevor man Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen (etwa Hartz IV bei Langzeitarbeitslosigkeit) hat. Aber auch in Riester-Verträgen angespartes Geld ist nur bis zum 60. Lebensjahr sicher. Benutzen Sie auch die Suchfunktion dieses Forums. Es gibt hier sehr viele Beiträge zum Thema private Altersvorsorge.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026