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Experten-Antwort

Zusätzliche Zahlung bei freiwilliger Versicherung

von Achim S13.02.2017 | 13:01
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4 Antworten

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Ich möchte zusätzlich zu den monatlich abgebuchten Beiträgen eine weitere Zahlung leisten. Kann ich einfach mit den entsprechenden Angaben überweisen oder muss ich das irgendwie ankündigen/beantragen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider ist es nicht möglich bereits rechtswirksam gezahlte freiwillige Beiträge nachträglich zu verändern. Für diese Beiträge ist ein Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben nicht möglich.

Änderungen in der Beitragshöhe können bei Beitragszahlung im Lastschriftverfahren für künftige

Monate berücksichtigt werden, die Änderung erfolgt ab dem Folgemonat. Hierzu ist es ausreichend

die Änderung der Beitragshöhe gegenüber dem Rentenversicherungsträger schriftlich zu erklären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zu diesem Thema besteht eine höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der zu Recht gezahlte freiwillige Beiträge grundsätzlich sowohl der Verfügungsmacht des Versicherten als auch der des Versicherungsträgers entzogen sind. (BSG-Urteile vom 13.09.1979, AZ: 12 RK 39/78 und vom 18.11.1980, AZ: 12 RK 14/80, SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 45).

Für eine nachträgliche Entscheidung über die Höhe der laufenden freiwilligen Beiträgen wäre es lediglich möglich, die Zahlung der freiwilligen Beiträge bis zum spätest möglichen Zeitpunkt (31. März des Folgejahres) aufzuschieben um dann die Höhe und Anzahl der Beiträge zu wählen.

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2 Antworten

Achim Sam 13.02.2017 | 15:44
Sind Sie sich sicher? Ich bin davon ausgegangen, dass die Zahlung auf das Jahr bezogen erfolgt. Wenn ich nicht abbuchen lassen würde, könnte ich beliebige Beträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen überweisen. Das auch jährlich und dann bis zum 31.3. des Folgejahres. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
KSCam 13.02.2017 | 17:24
Wenn Sie es selbst zahlen können Sie frei entscheiden - also irgendwann festlegen was genau Sie fürs Jahr zahlen wollen. Wenn Sie die DRV beauftragen monatlich einen bestimmten Betrag abzubuchen (z.b. 138 €) dann gilt dieser Betrag bis Sie für die Zukunft was anderes regeln. Und wenn Ihnen heute in den Sinn kommt, dass Sie für gezahlte Beiträge im Jahr 2016 nun doch lieber 10 € mehr gezahlt hätten, können Sie diese 10 € ja 2017 einzahlen....:) - wird in der Gesamtschau für die zukünftige Rente relativ egal sein
Deutsche Rentenversicherung
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