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Zusammentreffen Altersrente und BU-Rente

von Rentenplanerin Andrea28.02.2018 | 17:18
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Ich habe Angst, einen Denkfehler/Rechenfehler zu begehen. Folgende Situation: Altersrente und BU-Rente werden aufeinander treffen ... Folgende fiktiven Zahlen: Errechnete Altersrente laut Rentenbescheid: 1.900 € Dezeitige BU-Rente aufgrund Wegeunfall, 30 % MdE: 1.355 € Freibetrag daher 141 Euro Summe der Beträge RVv und UV wären demnach 3.114 € Nun möchte ich wissen, um wieviel meine Altersrente gekürzt wird. Laut einer Formel muss ich den Grenzbetrag ermitteln. Fiktives JAV: 78.000 € dividiert durch 12 * 70 % * 0,6667 (Rentenart BU-Rente) ergibt einen Grenzbetrag von 3.033,15 € nun muss ich laut Formel die beiden Wete voneinander abziehen 3.114-3.033,15 = 80,85 € Meine Altersrente wird daher um 80,85 e gekürzt, also lautet nun 1.819,15 € brutto Ist das soweit richtig??? Ich hätte also 1.819,15 (brutto) Altersrente plus BU-Rente 1.355 € zur Verfügung?? Korrekt? Auf hilfreiche Hinweise hoffend Gruß Andrea

8 Antworten

VersAmtam 28.02.2018 | 17:38
Nebenbei: Ist keien BU, sondern BG Rente. Bei 1355€ Unfallrente und MdE 30, ist der JAV aber 81.300€ Zu berücksichtigend UV Rente: 1355-141= 1214 € Versichertenrente: 1900€ Summe der Versicherten- und Verletztenrenten: 3.114,00 € Obergrenze: 70% vom monatlichen JAV: 4.742,50 € Verblüffendes Ergebnis: Beide Renten (gRV) + UV-Rente werden in voller Höhe gezahlt, es findet keien Anrechnung statt. Klingt komisch, ist aber so :-)
Rentenplanerin Andreaam 28.02.2018 | 18:36
Aha, das klingt gut, ABER wie komme ich denn auf 81.300 JAV??? ich dachte, es sei immer das Bruttojahresgehalt, das Basis ist für die Berechnung der Rente... Hmmm.... Aber der generelle Rechenweg ist so wohl korrekt, oder??? ist dem Heftchen der Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung – Werte West (ohne Knappschaft) – 1.1. – 30.6.2018 entnommen. Seite 38-39 Heidernei, ich und Zahlen....
Rentenplanerin Andreaam 28.02.2018 | 18:52
Formel: (höchster) JAV : 12 = ...... € x 70% = ....... € x Rentenartfaktor diese Formel beinhaltet noch den von mir erwähnten Rentenartfaktor, der bei Ihrer Rechnung nicht mit betrachtet wurde.. Oder ist das der nächste Denkfehler, den ich mache?
VersAmtam 28.02.2018 | 19:01
Aus den Angaben "1355€" BG-Rente und "MdE 30" kann nach obiger Formel (allerdings "rückwärtsgerechnet") auf den zugrundliegenden JAV geschlossen werden, und der ist dann 81300€. Wäre ihr JAV 78000 €, dann beträgt ihre monatliche UV Rente: (78000€ x 30% x 2/3)/12 = 1.300 € Das alles ist Unfallversicherungsrecht (§56 SGB VII). und mit disen Werten muss man dann im Rentenrecht (§93 SGB VI) nach obiger Formel weiterrechnen und kommt dann zum Ergebnis: Keine Anrechnung bei der gRV.
Quarkam 28.02.2018 | 19:47
Zitat von VersAmt anzeigen
Formel: (höchster) JAV : 12 = ...... € x 70% = ....... € x Rentenartfaktor diese Formel beinhaltet noch den von mir erwähnten Rentenartfaktor, der bei Ihrer Rechnung nicht mit betrachtet wurde.. Oder ist das der nächste Denkfehler, den ich mache?
Aus den Angaben "1355€" BG-Rente und "MdE 30" kann nach obiger Formel (allerdings "rückwärtsgerechnet") auf den zugrundliegenden JAV geschlossen werden, und der ist dann 81300€. Wäre ihr JAV 78000 €, dann beträgt ihre monatliche UV Rente: (78000€ x 30% x 2/3)/12 = 1.300 € Das alles ist Unfallversicherungsrecht (§56 SGB VII). und mit disen Werten muss man dann im Rentenrecht (§93 SGB VI) nach obiger Formel weiterrechnen und kommt dann zum Ergebnis: Keine Anrechnung bei der gRV.
Und der Rentenartfaktor der Altersrente ist dann 1.0
-am 01.03.2018 | 07:23
Hallo Rentenplanerin Andrea, die Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wird nach den Regelungen im § 93 SGB VI gekürzt. Die Broschüre der DRV, die Ihnen hierzu hierzu eine Berechnungshilfe anbietet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… haben Sie ja schon gefunden. Das Prinzip der Anrechnung haben Sie richtig verstanden. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Rentenbetrages ist aber der Rentenartfaktor der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebend, also in Ihrem Fall der einer Altersrente von 1,0, nicht die Verletztenrente. Außerdem sollten Sie noch mal den Jahresarbeitsverdienst prüfen. Als JAV gilt das Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall (§ 82 Abs. 1 SGB VII). Dieser wird von der Unfallversicherung in Ihrem UV-Rentenbescheid festgelegt.
Rentenplanerin Andreaam 01.03.2018 | 10:12
Der JAV war damals 72.000, damals auch noch MdE 20% Das ist aber schon eine Weile her. Mittlerweile ist der monatliche Betrag ja mehrfach angepasst worden auf MdE 30% und Betrag 1.355 Aber wenn das nicht relevant ist und ich mit den 72000 rechnen muss/kann, umso besser, dann kommt in der Tat ein negativer Ruhensbetrag heraus... Krieg ich den noch obendrauf??? (= Scherz!) Danke, jedenfalls bin ich froh, dass ich hier nicht mit Abzügen rechnen muss. Da geht man entspannter an die Sache ran :-=)
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