Ich bekomme eine Hinterbliebenenrente des Unfallverursachers - mein Mann verstarb unverschuldet 1988 bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft des Unfallverursachers zahlt mir eine Hinterbliebenenrente - es geht nicht um eine private Unfallversicherung. Ist nun diese Rente auf die Witwenrente anrechenbar??
Wenn dies eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dann ja!
Hallo, Sandra,
nach dem Sozialgesetzbuch sind gleichartige Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzurechnen. Gleichartig bedeutet in dem Zusammenhang das zeitliche Zusammentreffen von z.B. einer Hinterbliebenen-Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung mit einer Hinterbliebenen-Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
In dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es also zu einer Anrechnung.
Genaueres erfahren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.