Zitiert von: skoda
Hallo Gaby,
der AG verlangt den Krankengeldzuschuß/Weihnachtsgeld für die Monate zurück,in denen eine Rente gezahlt wird. Das nennt sich beim AG "ungerechtfertigte Bereicherung".Ich habe auch gedacht,das wäre mit dem Erstattungsanspruch erledigt gewesen,aber es handelt sich um eine Sonderzahlung, die lt.TdL gezahlt wird und die fällt nicht darunter.
Wenn diese o.g.Zahlungen über die Hinzuverdienstgrenze gegangen sind,findest Du im Bescheid(Anlage 21) in diesen Monaten eine Kürzung der Rente, in meinem Fall auf drei Viertel. Bei mir betraf es die Monate 8/11- 2/12,dann endete die Zahlung des Krankengeldzuschußes,weil der Zahlungszeitraum lt.Tdl vorbei war.
Ich habe die EMR im Aug.12 bewilligt bekommen rückwirkend bis Aug 11, die Abrechnung der Nachzahlung kam im Okt 12. Bei der VBL hat es sich sogar von Aug.12 bis Jan. 13 hingezogen. Die Forderung des AG mit der Angabe der Überzahlungshöhe kam im Dez 12. Wie geschrieben findet jetzt gerade die Prüfung der Billigkeitserwägungen der Rückforderung statt. Dazu muß man sich äußern und darstellen,wie es zu der "ungerechtfertigten Bereicherung" kam. Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen,wenn nicht einfach fragen.
MfG
Ach, für mich ist das alles Neuland, daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich es nicht sofort verstehe.
Aber: Es jetzt also so, dass die DRV die Rente auf 3/4 gekürzt hat, weil die Hinzuverdienstgrenze zu hoch war (nur für die besagten 7 Monate). Und dann hat sich aber separat der Arbeitgeber gemeldet, dass er das zu viel gezahlte Geld von Ihnen zurück haben will, richtig.
So, nun zahlen sie es und bitten jetzt um eine Neuberechnung bei der DRV, denn sonst wäre es ja ungerecht. Habe ich das so richtig verstanden?
Ich bin nämlich immer davon ausgegangen, dass die DRV/VBL die "ungerechtfertigte Bereicherung" (was für ein Ausdruck) zahlen und mit meiner Rente verrechnen.
Danke für die Aufklärung.