Hallo Frauke,
den Ausführungen von "Siehe hier" kann ich mich grundsätzlich anschließen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Frauke,
den Ausführungen von "Siehe hier" kann ich mich grundsätzlich anschließen.
Aber wenn bis zur vollen Rente der Betrag an die Krankenkasse gezahlt werden muss, will dann nicht die DRV die bereits ausgezahlte teilweise Rente zurück? Muss hierfür nicht gespart werden?Wenn die EM-Rente rückwirkend beginnt, wird die Rentennachzahlung mit dem Krankengeld verrechnet. Wenn ich richtig gelesen habe, muss zusätzlich die teilweise Rente an meine DRV zurückgezahlt werden. Mehr Rückzahlungen als die teilweise EM-Rente kommt aber nicht auf mich zu? Für welchen Zeitraum muss ich die Rückzahlung ansparen (6 Monate seit Januar wegen Antragsdatum oder eher seit Beginn der AU im Herbst)? Wie lange habe ich Zeit, die teilweise Rente zurückzuzahlen? Oder muss ich mit Einstellung der Zahlung rechnen, bis die Schulden beglichen sind? Vielen Dank für Eure Antworten. FraukeHallo Frauke, Sie müssen nichts zurück bezahlen und dafür ansparen Angenommen, Sie erhalten tatsächlich rückwirkend eine volle EM-Rente bewilligt, so wird dieser neue Anspruch mit der bisher bezahlten teil-EM-Rente direkt verrechnet. Das Geld haben Sie ja schon bekommen, es steht Ihnen also nur noch die Differenz zu. Bei Bezug einer vollen EM-Rente hat, wie Sie richtig erwähnen, die Krankenkasse einen Anspruch auf Erstattung. Wie Sie ausführlicher hier nachlesen können, https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… insbesondere unter Punkt 2.9, hat die KK dann einen Anspruch auf Erstattung des bezahlten Brutto-Krankengeldes bis zur Höhe des Betrags der vollen EM-Rente, der netto maximal zur Verfügung steht Sofern die Krankengeldzahlung höher war, müssen Sie das aber dann auch nicht aus eigener Tasche bezahlen. Also trotzdem - wenn möglich - etwas ansparen und sich selbst davon dann etwas Gutes tun :-)
Aber wenn bis zur vollen Rente der Betrag an die Krankenkasse gezahlt werden muss, will dann nicht die DRV die bereits ausgezahlte teilweise Rente zurück? Muss hierfür nicht gespart werden?Guten Morgen. Nein. Ein einfaches Beispiel (mit glatten Zahlen und ohne Brutto/Netto-Unterschieden): Ihre aktuelle Teil-EM 500,00 EUR, das aktuelle Krankengeld 650,00 EUR. Die volle EM-Rente wären dann 1.000 EUR. Davon haben Sie schon 500,00 EUR erhalten (die Ihnen zustanden, ob mit Teilzeitarbeit oder mit Krankengeld). Es sind also nur noch 500 EUR übrig. Die bekommt dann die Krankenkasse. Die Differenz von 150 EUR müssen Sie nicht zurückbezahlen. (Warum auch, dafür haben Sie ja auch zuvor Krankenkassenbeiträge bezahlt aus Ihrer TZ-Beschäftigung, bevor Sie erneut krank wurden und es wurde vermutlich auch bereits überprüft, ob TZ-Arbeit bzw. KG als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.). Anders sähe es aus, wenn Sie von vornherein volle EM-Rente erhalten hätten. Dann würden die 650,00 EUR komplett der KK zustehen. Hätten Sie aber z. B. 1150,00 EUR Krankengeld bekommen, weil Sie bis zur EM-Rente noch voll gearbeitet hatten und das KG entsprechend hoch war, müssten Sie die 150,00 EUR auch nicht zurück bezahlen. So sieht es jedenfalls für Sie aus. Ob dann DRV und KK die Gelder noch 'hausintern' anders aufteilen... Aber demnächst meldet sich hier auch noch der DRV-Experte (also Mitarbeiter). Vielleicht kann er Ihnen das noch plausibler erklären.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.