Hallo Alex,
ich verstehe den Sachverhalt so, dass Sie bereits seit längerem eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und nebenbei gearbeitet haben. Nachdem Sie arbeitsunfähig wurden, erhalten Sie seit einem halben Jahr Krankengeld, das als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente berücksichtigt wird. Korrekt?
In diesem Fall hat die Krankenkasse keinen Erstattungsanspruch, sollte Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verlängert werden. Das Krankengeld würde weiterhin als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente berücksichtigt.
Wenn Ihnen allerdings nachträglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird, hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung der Rente in voller Höhe. Erst nach Abrechnung des Erstattungsanspruchs werden die Rentenbeträge, die Sie bereits aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben, abgezogen. Sollte sich dabei eine Überzahlung ergeben, wird diese nicht zurückgefordert.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung