Hallo Alex,
Sie haben durch die Erstattung an die KK keinen Nachteil.
Beim Beispiel des Experten hatten Sie im Juni eine Teilrente von 400 EUR plus Arbeitsentgelt. Beides haben Sie ausgezahlt bekommen.
Deshalb wird die volle EM-Rente um den Teil-EM-Rentenbetrag gekürzt (das Geld haben Sie ja schon).
Im Juli wurden Sie dann krank. Da reicht die Rente nicht zum Ausgleich. Auch anteilig nicht. Aber auch hier haben Sie bereits 400 EUR ja erhalten. Die Differenz müssen Sie NICHT bezahlen. Aber bekommen in diesem Monat nichts aus einer Nachzahlung, denn die is nu wech :-)
Desgleichen im August. Ganzer Monat Voll-EM-Rente 800 EUR abzüglich ganzer Monat KG mit 1.000 EUR abzüglich 400 EUR erhaltene Teil-EM-Rente. Uiui, das sind 600,00 EUR die fehlen, die Sie aber nicht zurückbezahlen müssen.
Auch deshalb stellt die Krankenkasse übrigens SOFORT die Krankengeldzahlung ein, sobald der Bescheid der vollen EM-Rente vorliegt. Die erhält nämlich parallel eine Mitteilung von der DRV, dass Sie nun voll EM-Rentner sind. Und muss sich dann mit der DRV 'streiten', nein, einigen, denn von Ihnen darf eine Überzahlung nicht zurückgefordert werden. Wenn also z.B. der Bescheid vom 15.08.2020 wäre (um beim Beispiel des Experten zu bleiben), zahlt die KK auch nur KG bis zum 15.8., auch wenn Sie noch länger krankgemeldet sind. Entsprechend würde sich dann die Nachzahlung aus August nicht um 1000,00 EUR kürzen sondern um ca. 500,00. Den Betrag (500 EUR) muss Ihnen die KK allerdings erst einmal ausbezahlen. Also haben Sie im August ca. 500 EUR KG plus 400 EUR Teil-EM-Rente. Die Nachzahlung der Voll-EM-Rente wäre 800 EUR. Differenz also 'nur' noch 100 EUR. Die SIE auch nicht erstatten müssen.
Nun müssten Sie nur noch gucken, ob Ihre Ersparnisse reichen, die erste volle EM-Rente, die dann erst am 30.09.2020 auf Ihrem Konto wäre abzuwarten, denn dann haben Sie im August nur noch ca. 900 EUR statt ca. 1.400,00 EUR und bis Ende September nichts.
(KG wird ja immer erst ausbezahlt, wenn die Folgebescheinigung vorlag, in diesem Fall mit Rentenbescheid dennoch gestoppt) Und volle EM-Rente wird erst zum Monatsende ausbezahlt.
Wenn ich mich recht erinnere, liegt noch gar kein neuer Bescheid vor...
Sollte also keine volle EM-Rente bewilligt werden, erhält die KK auch keine Erstattung. (das hatte der Experte ja auch schon gesagt!). Dann bleibt alles 'beim alten'. Sie erhalten die Teil-EM-Rente und das KG, bis die 78 Wochen ausgeschöpft sind. Und sollten Sie sich dann mit der DRV 'streiten', weil Sie eine volle EM-Rente wollen, verschiebt sich dann die Verrechnung auf irgendwann später, wenn entweder Ihrem Widerspruch stattgegeben wird oder das Gericht es dann so bestimmt.
Nochmals zum 'Trost': wenn eine volle EM-Rente nicht ausreicht, um Erstattungsansprüche der KK zu erfüllen, müssen SIE es nicht aus eigener Tasche dazu bezahlen. Es würde zeitgenau abgerechnet werden, und eine Minusdifferenz muss NICHT von Ihnen erstattet werden.
Und wenn eine volle EM-Rente erst ab später als 01.01.2019 bewilligt wird, profitieren Sie evtl. sogar davon, dass diese dann mit der seitdem gültigen neue Zurechnungszeit etwas höher ausfällt als 2x Ihre bisherige Teil-EM-Rente.
Scheuen Sie sich jedoch nicht, ggfs. rechtzeitig aufstockende Leistungen beim Arbeitsamt/Jobcenter oder Amt für Grundsicherung zu beantragen, und/oder Wohngeld und lassen Sie sich auch hierzu evtl. von den zuständigen Stellen beraten. Denn ca. 800 oder 900 EUR Rente sind natürlich doch deutlich weniger als 400 EUR Rente plus ca. 1.200,00 EUR Einkommen aus Teilzeitarbeit.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Geduld und alles Gute! Und achten Sie bei allem 'Behördenkram' vor allem auf Ihre Gesundheit!!