Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter bezieht eine "grosse" Witwenrente aus knappschaftlicher Rentenversicherung .
Nach welchen Grundsätzen wird, unter Berücksichtigung ihres eigenen Altersrentenanspruchs, die künftige Höhe der Witwenrente berechnet?
MfG
A.Wrobel
Was wollen Sie eigentlich genau wissen?
Allgemein kann man sagen, dass die Witwenrente sich nach den Grundsätzen (Gesetzen) richtet, die dann gelten, wenn Ihre Tochter ins Rentenalter kommt.
Aber berechnet ist die Rente doch schon - somit ändert sich doch allenfalls das zu berücksichtigende Einkommen und das muss Ihre Tochte angeben.
Somit muss sie den Beginn der Altersrente (oder eine neue Beschäftigung) bei der Witwenrente angeben und dann wird geprüft ob die Einkünfte frei sind, weil der Freibetrag (steht im Rentenbescheid) unterschritten wird oder ob es eine Kürzung wegen zu hoher Einkünfte gibt.
:P
Nach welchen Grundsätzen wird, unter Berücksichtigung ihres eigenen Altersrentenanspruchs, die künftige Höhe der Witwenrente berechnet?
Die gewünschte Information finden Sie in der Broschüre zum Thema: <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Formulare_Publikationen/broschueren/Rente_node.html">"Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen"</a>
Hallo Andreas Wrobel,
eine ausführliche Beantwortung ihrer Frage - mit all Ihren Facetten - würde hier wahrscheinlich den Rahmen dieses Forums sprengen. Ich möchte daher neben der bereits von -_- genannten Broschüre "Hinterbliebener: Soviel können Sie hinzuverdienen" auch auf die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58220/publicationFile/16894/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf;jsessionid=8CAC1C912FB256DBB5D72B790A8FF7D8.cae03 verweisen. Hier sind im wesentlichen alle Antworten auf Ihre Frage zusammengefasst.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 22.03.2011, 08:56 Uhr]