Hallo,
grundsätzlich muss bei einem Zusammentreffen von Krankengeld und Teilweiser Erwerbsminderungsrente ein Teil des Krankengeld zurückgezahlt werden.
Wenn man jetzt bereits befristet eine Teil-EMR bezieht und in Teilzeit arbeitet, krank wird und eine volle EMR beantragt und dann wieder eine Teil-EMR erhält ( mit neuer Laufzeit)
Wie sieht es dann mit der Verrechnung aus? Eigentlich ist das dann nur eine Verlängerung der schon bestehenden Teil-EMR? Da ja schon eine Teilrente läuft hat die DRV auch nichts einbehalten, was verrechnet werden könnte.
Außerdem basiert das Krankengeld aus der Teilzeitstelle.
Viele Grüße