Hallo gast 123,
Ihr Mann bezieht dann gleichartige Renten von der UV und der DRV. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der UV-Rente auf die Rente aus der DRV. Welche Beträge zur Anrechnung kommen, kann nur gesagt werden, wenn sämtliche Daten der UV und der DRV vorliegen. Maximal wird die gesamt UV-Rente abzüglich der BVG-Grundrentenwerte angerechnet.