Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Nach dem Tod eines Beamten wird ein Witwengeld als beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung-/Pension gezahlt.
Nun erhält der/die Hinterbliebene eine (recht kleine) eigene Regelaltersrente. Der/die Hinterbliebene ist privat kranken- und pflegeversichert (beihilfeberechtigt).
Frage a) Eine Anrechnung/Kürzung der eigenen Rente findet nach meinen Recherchen nicht statt. Muss auf die gewährte Regelaltersrente (trotz privater Kranken- und Pflegeversicherung) auch der halbe Beitragssatz für die gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt werden?
Frage b) Wird der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung direkt mit Rentenantragstellung zusammen beantragt?
Herzlichen Dank für eine kurze Einschätzung (natürlich unverbindlich nach aktueller Rechts- und Sachlage).