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Zusatzabgabe aus einer Kapitalversicherung an Krankenkasse

von joschi4823.11.2009 | 10:07
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11 Antworten

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Habe eine Direktversicherung durch den ehemaligen Arbeitgeber als Kapitalsumme auszahlen lassen. Dieses wurde der Krankenkasse mitgeteilt und seitdem zahle ich einen zusätzlichen monatlichen Beitrag von über 30 €.Dieses Kapital sollte eigentlich eine kleine weitere Stütze für die Rente ab meinem 63 Lebensjahr werden.Das wird aber erst in 1,5 Jahren der Fall sein und bis dahin werde ich von der Versicherung weiter abgezockt. Sorry,aber ich bin diese 1,5 Jahre noch Arbeitslos ohne Leistungsbezüge und suche nun Wege um mein Geld für meine Vorsorge zu behalten und nicht Versicherungsbauten zu finanzieren. Bin für Anregungen Dankbar. Gruss Joschi48

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich den rechtlichen Hintergrund aufzeigen zu lassen. Dort können Sie auch erfragen, ob zu Ihrer Problematik bereits entsprechende Urteile der Sozialgerichtsbarkeit ergangen sind. Ist dieses der Fall, scheint auch der Klageweg nicht erfolgversprechend.

10 Antworten

Falsches Forumam 23.11.2009 | 10:24
Ob Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht, ist nicht Sache der Rentenversicherung.Da sie sich hier in einem Forum der Rentenversicherung befinden,sind sie leider falsch. Wenden sie sich an ein Krankenkassenforum.
Falsches Forumam 23.11.2009 | 10:52
Und wie bereits schon gesagt, handelt es sich nicht um ein Forum der Krankenversicherung. Und da Ihr Beitrag zweifelsfrei ausschliesslich auf das Krankenversicherungsrecht abzielt,sind sie hier natürlich völlig falsch.
Reseam 23.11.2009 | 16:06
Bei Ihrer Schilderung stellt sich schon die Frage, warum Sie die Direktversicherung kapitalisiert und nicht verrentet haben. Dann hätten Sie bis zum Lebensende eine zusätzliche Rentenleistung. So kann es passieren, dass das Geld irgendwann alle ist und Ihnen danach nur noch die Zahlung der gesetzlichen Rente zur Verfügung steht. Bezüglich der Verbeitragung in der Krankenversicherung werden Sie nichts erreichen können. Meines Wissens gibt es schon höchstrichterliche Urteile, die diese gesetzliche Regelung abgesegnet haben.
Trolljägeram 23.11.2009 | 17:45
Haben Sie Mitleid mit dem User "Falsches Forum". Wahrscheinlich hat ihn niemand lieb oder beachtet ihn sonst in irgend einer Weise. Deshalb spielt er hier so gerne den Hilfssheriff ;-)
Otschgeam 24.11.2009 | 09:13
hallo joschi48, kann ihren unmut nachvollziehen,ärgere mich auf oft über die vielen ungerechtigkeiten,die heutzutage auf einen einprassen... warum dürfen grosse konzerne ihre arbeitnehmer bei der agentur für arbeit parken bis diese in rente gehen..das sind milliarden die dadurch illegal beiseite geschafft werden..und wer ist der dumme der es bezahlt...der steuerzahler...wir zahlen also das sich ein vorruheständler mit 51 zuhause hinsetzt und noch tausende euro nebenbei verdient...und dann darf man sich noch das rumgeheulte dieser leute anhören.."zu wenig rente"..und das übliche dumme gelabbere... man könnte hier auf anhieb ein dutzend ähnlicher beispiele anführen..wo man den unmut der menschen durchaus verstehen kann...aber leider wehrt sich niemand...ich denke es wöre durchaus wünschenswert auch mal den mund aufzumachen... am lustigsten finde ich persönlich aber den grossen stromkonzern in diesem kand...der mit den 3 buchstaben... der ist nicht nur dafür bekannt die vielen 1000 mitarbeiter über die oeben schon genannte art und weise zu entsorgen...er erhält auch noch jedes jahr millionen subventionen aus der eu ( natürlich auch aus deutschland ), diese werden gezahlt für die freigelegten tagebaugebiete...da dies ja nun landwirtschaftliche flächen sind... naja gut,diese subventionen müssen eben auch sein,damti die horrenden gehälter auch gezahlt werden können...denn dieses unternehmen beschäftigt eine nicht vorstellbare zahl von sog. "at"angestellen..( die nicht durch tarifverträge entlohnt werden) will heissen, eine einfache reinigungskraft erhält bei XXX ein jahresbrutto von über 40.000 euro..eine bürokraft grenzt an 50.000 euro brutto jährlich...hierbei sind keine schichten zu leisten... erkennen kann man einen at angestellten an seiner perfekt ausgeprägten arroganz und masslosen selbstüberschätzung...man ist ja schliesslich was besseres... nicht so ein "doofer arbeiter,der sich für ein paar euro den rücken krumm macht" ( zitat eines dipl,ing.des stromkonzerns ) ein unding, das solch ein unternehmen noch subventioniert wird....ein unding das ein mitarbeiter direkt mindestens das doppelte verdient für eine vergleichsweise nicht mal annähernd so körperlich oder geistig schwere arbeit,nur weil er bei diesem konzern arbeitet...ein unding, das jedes jahr 1000ende mitarbeiter über die arbeitsagenturen geparkt werden,und somit durch uns finanziert werden... aber das grösste unding, das dies nicht mal richtig in die öffentlichkeit gebracht wird...( warum interessieren sich die medien nicht für solche skandale????) weil...der stromkonzern leider auch politisch sehr sehr grossen einfluss hat..und dann darf man ja alles
Falsches Forumam 24.11.2009 | 08:20
Lieber Trolljäger, Mitleid brauch ich doch nicht.Es würde mir schon reichen, wenn manche einfach mal anfangen würden zu denken.Oder es wenigstens versuchen. Ich habe halt die Hoffnung noch nicht aufgegeben,und denke das es wirklich nur ganz wenige sind, die so wenig Intelligenz haben, das sie nicht mal den einfachen Sinn dieses Forums hier verstehen.
Tschackaam 24.11.2009 | 12:11
bin nicht so 100 % sicher, aber so hab ich das verstanden... Rentner bekommt zusätzlich Betriebsrente monatlich ausbezahlt und bezahlt hierfür selbstverständlich Monat für Monat bis an sein Lebensende KV und PV -Beiträge aus dieser Rente (und auch aus der gesetzlichen Rente) soweit so klar. Nun kommen Sie! Betriebsrente wird einmalig ausbezahlt! KV und PV zahlen Sie dann ausschließlich aus Ihrer gesetzlichen Rente und die "Abfindung" bleibt KV und PV frei??? Wohl kaum!!! Hier werden fiktiv Beiträge angesetzt für die nächsten 10 Jahre, so als hätten Sie diese Summe auch monatlich erhalten. Das ist doch nur gerecht oder lieg ich da komplett falsch??? Wenn Sie diese Summer einmalig abgedrückt haben und so Gott will, Sie steinalt werden, dann sind Sie eigentlich niemals benachteiligt. Wenn ich das falsch interpretiere, entschuldige ich mich vorab schonmal :))) MfG Tschacka
Tschackaam 24.11.2009 | 15:16
häh? Wie bitte? ich hab doch die Frage nach besten Wissen beantwortet. Zumindest hab ich's probiert, indem ich wenigstens mal die Rechtsvorschrift genannt habe. Von Ihnen nicht kann man leider gar keine Hilfe erwarten! Wenn es dann doch ein wenig zu sehr ans Eingemachte geht, geb ich das wenigstens zu. Außerdem bin ich kein Kerl! Aber egal, Sie haben Recht wie immer!
Tschackaam 24.11.2009 | 15:44
Danke Herr Karstensen, dass hab ich gebraucht und genau so gemeint wie Sie es geschrieben haben. Jetzt geht's mir wieder gut :))) Ihnen auch noch einen schönen Abend! Tschacka
Tschackaam 24.11.2009 | 15:39
nee, dass war nicht der 1. Beitrag. der steht nämlich weiter oben und beinhaltet § 229 ff zum SGB V :))) (beitragspflichtige Einnahmen) Da hab ich die Vorschrift genannt! Aber lassen wir das jetzt. Wir sind doch schon groß und uns einig, dass man helfen sollte wenn man kann und auch wenn es nur die "Sofortmaßnahme am Unfallort" ist oder? MfG Tschacka
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