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Experten-Antwort

Zusatzbeiträge ab dem 50. Lebensjahr

von W. Mallmann25.11.2016 | 21:56
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6 Antworten

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Hallo und guten Abend, ab 2017 können Versicherte bereits ab dem 50. Lebensjahr einen Zusatzbeitrag an die Rentenverischerung zum Ausgleich von Rentenabschlägen zahlen. Ist diese Aussage richtig? Im Januar des nächsten Jahres werde ich 50 Jahre alt und möchte gerne mit 63 Jahren als Angestellter in Rente gehen. Als 16jähriger startete ich in das Arbeitsleben mit einer kaufmännischen Lehre und Abschluß ohne Fehlzeiten bis heute. Welchen Höchstbetrag gibt es für diese Sonderzahlung, damit ich die Kosten steuerlich absetzen kann? Und muß ich von dem Höchstbetrag noch meine gesetzlichen Pflichtzahlungen zur Rentenversicherung als Angestellter abziehen? Vielen Dank für Eure Antworten im voraus und ein schönes Wochenende ... MfG W. Mallmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

ja, ab dem 01.01.2017 soll eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung für den Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich sein. Gleiches gilt für Möglichkeit die Zahlung dieser Beiträge.

Beantragen Sie ab Januar 2017 eine Auskunft und es kann individuell für Sie die höchst mögliche Rentenminderung und die daraus resultierende Beitragszahlung berechnet werden. Auf diese besondere Beitragszahlung werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

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5 Antworten

schadeam 25.11.2016 | 23:24
Ja das soll so kommen. Den Höchstbetrag erfragen Sie nächstes Jahr nach Ihrem 50 Geburtstag direkt bei Ihrer DRV. und mit den normalen Beiträgen als Arbeitnehmer hat das nichts zu tun. Das muss ja noch nicht gleich heute oder am 01.01.17 geklärt sein, oder? Sind ja noch 13 Jahre bis Sie mit 63 frühestens in Rente gehen können.
W*lfgangam 25.11.2016 | 23:17
Hallo W. Mallmann, als Jahrgang 67 Geborener haben Sie bei vorgezogenem Rentenbeginn 63 natürlich den aktuell höchsten Abschlag von 14,4 %. Ausgehend von einer hohen Rentenerwartung (ü2400 mtl.) steuern Sie da bereits auf 100.000 EUR als Ausgleichszahlung zu - Einmalbetrag, der natürlich auch ratenweise gesplittet werden kann. In diesem Merkblatt finden Sie entsprechende Beträge ausgehend von der erwarteten Rentenhöhe/Seite 35: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… > Welchen Höchstbetrag gibt es für diese Sonderzahlung, damit ich die Kosten steuerlich absetzen kann? Was steuerlich sinnvoll ist, ggf. jährlich betrachtet in Form der möglichen Ratenzahlungen, verrät Ihnen Ihr Steuerberater. > Und muß ich von dem Höchstbetrag noch meine gesetzlichen Pflichtzahlungen zur Rentenversicherung als Angestellter abziehen? Die Ausgleichszahlung ist eine separate Beitragsleistung aus eigenem Fundus, die von den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung völlig losgelöst zu sehen sind. Gruß w.
W. Mallmannam 26.11.2016 | 11:53
Danke für die Antworten. Die Rente von 2.400,00 Euro wird für mich ein Wunschtraum bleiben. Ich "spiele in der Liga" um 1.500,00 Euro, deshalb ist ein Abschlag von 14,4 % sehr heftig und ich versuche ein Ausgleich zu finden. Aus diesen Grunde mache ich mir auch schon 13 Jahre vor Rentenbeginn so meine Gedanken für die Altersvorsorge.
Saraham 26.11.2016 | 13:30
Zitat von W. Mallmann anzeigenausblenden
Das ist auch berechtigt. Ich würde an Ihrer Stelle eine private Altersversorge (Betriebsrente) in Erwägung ziehen. Ich glaube das lohnt sich jetzt in Ihrem Alter auch noch. Am besten lassen Sie das über Ihrem AG laufen - Gehaltsumwandlung - . Sie sparen dadurch Steuer und bekommen später eine schöne Betriebsrente. Schauen Sie mal die HPK Hamburger Pensionskasse. Mfg
W*lfgangam 26.11.2016 | 18:21
Zitat von Sarah anzeigenausblenden
Danke für die Antworten. Die Rente von 2.400,00 Euro wird für mich ein Wunschtraum bleiben. Ich "spiele in der Liga" um 1.500,00 Euro, deshalb ist ein Abschlag von 14,4 % sehr heftig und ich versuche ein Ausgleich zu finden. Aus diesen Grunde mache ich mir auch schon 13 Jahre vor Rentenbeginn so meine Gedanken für die Altersvorsorge.
Das ist auch berechtigt. Ich würde an Ihrer Stelle eine private Altersversorge (Betriebsrente) in Erwägung ziehen. Ich glaube das lohnt sich jetzt in Ihrem Alter auch noch. Am besten lassen Sie das über Ihrem AG laufen - Gehaltsumwandlung - . Sie sparen dadurch Steuer und bekommen später eine schöne Betriebsrente. Schauen Sie mal die HPK Hamburger Pensionskasse. Mfg
Hallo Sarah, legen Sie beide Prognosen (DRV / BAV) nebeneinander, und Sie werden erschrecken ;-) Und vergessen Sie dabei nicht, dass von der BAV der volle KV-Beiträg fällig wird. Nun, und das Finanzamt freut sich dabei im Alter genauso über Ihr so privat Angespartes. Private Vorsorge ist sicher sinnvoll, Informationen vorher aber erst recht: http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/z… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w. PS: Gehaltsumwandlung führt zur Rentenminderung – nicht viel, sollte aber erwähnt und in Zahlen hinterfragt werden. Und in der Masse fallen die Rentenanpassungen Jahr für Jahr etwas niedriger aus ;-)
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