Eine solche Auskunft per Ferndiagnose zu geben, ist nicht rechtssicher möglich. Bitte sprechen Sie daher Ihren Rentenversicherungsträger an und lassen sich eine individuelle Auskunft erstellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Die Werte dieser Auskunft werden dann auch auf das entsprechende Lebensalter hochgerechnet.
Für den schriftlichen Wege nutzen Sie bitte den Vordruck V0210.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.html