Hallo Edith Funk,
grundsätzlich möchte ich den Ausführungen von “oder so“ zustimmen. Davon ausgehend, dass die von Ihnen genannte Halbtagstätigkeit bereits versicherungspflichtig ist, wäre eine (zusätzliche) freiwillige Beitragszahlung jedoch nicht möglich. Eine Steigerung der Rentenanwartschaften wäre damit nach aktuellem Recht nur noch über einen zusätzlichen (ggf. Mini-)Job oder Verzicht auf die Gleitzonenregelung möglich.