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Experten-Antwort

Zusatzbeitrag für die Tente

von Edith Funk30.11.2012 | 10:17
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin halbtagsbeschäftigt und so wie es aussieht, bleibt das auch so. Kann und darf ich zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen, um neine spätere Rente zu erhöhen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edith Funk,

grundsätzlich möchte ich den Ausführungen von “oder so“ zustimmen. Davon ausgehend, dass die von Ihnen genannte Halbtagstätigkeit bereits versicherungspflichtig ist, wäre eine (zusätzliche) freiwillige Beitragszahlung jedoch nicht möglich. Eine Steigerung der Rentenanwartschaften wäre damit nach aktuellem Recht nur noch über einen zusätzlichen (ggf. Mini-)Job oder Verzicht auf die Gleitzonenregelung möglich.

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12 Antworten

Konrad Schießlam 30.11.2012 | 11:59
Auch Sie haben die Möglichkeit mit einen Minijob dies etwas aufzubessern. Der Arbeitgeber zahlt ja 15% in die Rentenkasse, Sie können dies ab 1.1.2013 mit 3,9% eigenen Beitrag die spätere Rente etwas aufbessern. Ab 1.1.2013 werden automatisch Eur. 17,55 ( 450 x 3,9) vom AG. mit abgeführt und an Sie 432,45, statt 450 ausbezahlt. Vom Hauptverdienst werden als Gesamt- beitrag ab 1.1.2013 18,9% überwiesen. Der Beitrag für den 450 Eurojob bringt ( 450 mtl. x 18,9 x 12) der Beitrag von 85,05 - 28,07 : 32446 x 5400 4,67 mtl. Rente.
oder soam 30.11.2012 | 12:10
nach aktuellem Rechtsstand: jain! 1. neben einem Minijob ohne Aufstockung könnte man sich freiwillig versichern (unsinnig in Bezug auf Kosten/Nutzen), 2. im Rahmen eines Minijobs könnte man auf die Versicherungsfreiheit verzichten und aufstocken (super für evtl. kft. Ansprüche / Rentensteigerung allein marginal) oder 3. im Rahmen einer versichungspflichtigen Beschäftigung von 400,01 bis 800 EUR kann man auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichten und den Eigenanteil aufstocken (kenne kein sinnvolles Beispiel wo das Sinn macht?!) Die Einkommensgrenzen Minijob und Gleitzone werden zum 01.01.2013 wohl angehoben: Minijob bis 450 EUR / Gleitzone bis 850 EUR. Je nach Wahlergebnis und kft. Regierungsprogramm könnte es zu einem 'Zusatzsparen in der DRV' kommen - das ist aber alles Zukunftsmusik, genau wie die Zuschuss-, Kombi, Solidar- oder Sonstwierente - auch die altersunabhängige, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente gibt es so nicht (und wird von genau denen propagiert, welche es 1998, 2001 und 2007 nicht machen wollten!)
Anfängeram 30.11.2012 | 12:05
Die Antwort von K.S. verstehe ich nicht: Ein Halbtagsjob wie bei der TE hat doch nichts mit einem 450-Euro-Job zu tun! Neben Pflichtbeiträgen können Sie leider keine zusätzlichen freiwilligen Beiträge zahlen.
Kaufmannam 30.11.2012 | 12:13
Das lohnt sich nicht in die gesetzliche Rente mehr einzubezahlen, um später mehr Rente zu bekommen. Man bekommt wenig Rente und zahlt viel ein. Dann schon lieber einen langfristigen Banksparplan abschließen.
Konrad Schießlam 30.11.2012 | 12:31
Halte den letzten Absatz für richtig. Natürlich war von mir die Moglichkeit-neben den steuerpflichtigen Halbtagsjob- einen zweiten Job- auszüben , hier ist ja eine Steuerkarte für den AG.nicht nötig.
Konrad Schießlam 30.11.2012 | 12:31
Halte den letzten Absatz für richtig. Natürlich war von mir die Moglichkeit-neben den steuerpflichtigen Halbtagsjob- einen zweiten Job- auszüben , hier ist ja eine Steuerkarte für den AG.nicht nötig.
Konrad Schießlam 30.11.2012 | 12:31
Halte den letzten Absatz für richtig. Natürlich war von mir die Moglichkeit-neben den steuerpflichtigen Halbtagsjob- einen zweiten Job- auszüben , hier ist ja eine Steuerkarte für den AG.nicht nötig.
Konrad Schießlam 30.11.2012 | 12:31
Halte den letzten Absatz für richtig. Natürlich war von mir die Moglichkeit-neben den steuerpflichtigen Halbtagsjob- einen zweiten Job- auszüben , hier ist ja eine Steuerkarte für den AG.nicht nötig.
Kaufmannam 30.11.2012 | 13:27
Das lohnt sich nicht in die gesetzliche Rente mehr einzubezahlen, um später mehr Rente zu bekommen. Man bekommt wenig Rente und zahlt viel ein. Dann schon lieber einen langfristigen Banksparplan abschließen.
Was hat ein Banksparplan mit einer höheren gesetzlichen Rente zu tun? Für einen Banksparplan gibt es doch keine Rente. Es doch auch damit der Lohn für die Halbtagsbeschäftigung mit zusätzlich Euro 432,45 Zusatzlohn aufgebessert werden. MfG.
Privat vorsorgen bringt mehr (wenn man ein paar Dinge beachtet), als in die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich einzuzahlen. Der Banksparplan war nur ein Beispiel. Man kann ja mit einem Banksparplan bis zum Beginn der Rente ein gewisses Vermögen aufbauen und dann einen Auszahlungsplan vereinbaren. Schon hat man eine "Rente".
Konrad Schießlam 30.11.2012 | 12:38
Was hat ein Banksparplan mit einer höheren gesetzlichen Rente zu tun? Für einen Banksparplan gibt es doch keine Rente. Es doch auch damit der Lohn für die Halbtagsbeschäftigung mit zusätzlich Euro 432,45 Zusatzlohn aufgebessert werden. MfG.
Kaufmannam 30.11.2012 | 15:36
Ja, ja und am 21.12.2012 geht die Welt unter. Schon klar.
Bertlam 30.11.2012 | 15:00
Der liebe Gott bewahre Ihnen den naiven Kinderglauben an Banken und Versicherungen.
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