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Zusatzeinkommen bei voller EU Rente

von Justus26.11.2008 | 11:45
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo erst mal an die Experten und die die dieses Forum ermöglichen. Ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 3 Jahren voll Erwerbsunfähig und mir wurde bereits für weitere zwei Jahre die Rente bewilligt. Ich erhielt in dieser gesamten Zeit von meinen ehemaligen Arbeitgeber rund 1997 Euro Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiter gezahlt. Nun verlangt die RV eine Rückzahlung für Jahr 2008 die etwa 54% dessen ausmacht, was ich bekommen habe. Ausgegangen wird von der RV davon, dass ich in zwei Monaten des Jahres einen Mehrbetrag erhalten habe. Ist das denn korrekt? Kann mir hier jemand einen Rat geben? Ich bin zur Zeit total neben mir.

11 Antworten

Rosannaam 26.11.2008 | 13:10
Hallo Justus, grundsätzlich gilt: Die Hinzuverdienstgrenze für die VOLLE EM-Rente beträgt im Jahr 2008 mtl. 400,- EUR (v. 01/2006 - 12/2007 = 350,- EUR). Für eine volle EM-Rente in Höhe von 3/4 (ab 01/2008) = 633,68 EUR, in Höhe von 1/2 = 857,33 EUR, in Höhe von 1/4 = 1043,70 EUR. Zweimal im Kalenderjahr kann diese Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten ( = mtl. 800,- EUR ) überschritten werden. Dann ist diese Überschreitung rentenunschädlich. Was bedeutet dieser Satz in Ihrem Beitrag: >>Ich erhielt in dieser gesamten Zeit von meinen ehemaligen Arbeitgeber rund 1997 Euro Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiter gezahlt.<< WELCHE gesamte Zeit meinen Sie damit? Erhielten Sie die 1997,- EUR nur im Jahr 2008? Können Sie mal Auszüge aus Ihrem Rückforderungsbescheid hier einstellen (für welchen Monat ist die Rente überzahlt, in welcher Höhe zu zahlen - 1/4, 1/2, 3/4, Nullrente? Wie gliedert sich das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf - z.B. auf´s Jahr verteilt?). Mit Ihren bisherigen Angaben kann man leider nicht viel anfangen. MfG Rosanna.
Justusam 26.11.2008 | 15:24
Ich möchte hinzufügen, dass ich lediglich in meiner ehemaligen Firma noch geführt werde und auf meinen Wunsch kein Aufhebungsvertrag ergangen ist. Ich kann nicht mehr arbeiten. Bislang war ich froh, zusätzlich zu meiner Rente die Leistungen von meinen alten Arbeitgeber zu erhalten. Diese staffelten sich im Mai mit 429 Euro und im Oktober mit 1568 Euro. Der RV meint nun das ich 1088 Euro überzahlt bin. Und ich weiss nicht wo ich es her nehmen soll.
Justusam 26.11.2008 | 17:01
Ich möchte mich bedanken, für eure schnelle Beantwortung meiner Fragen. Ich bin freilich noch geknickt, da ich so wie ihr es schreibt den Betrag anscheinend zurück bezahlen muss. Ich werde mir auf jeden Fall erst mal einen Termin bei dem RV Vertreter in meiner Stadt geben lassen. Und nochmals ein DICKES Danke
Rosannaam 26.11.2008 | 17:53
Was mir jetzt nach Ihrem weiteren Beitrag aufgefallen ist, dass die Rückforderung dermaßen hoch ist. Nochmal: Für eine volle EM-Rente in Höhe von 3/4 beträgt die Hinzuverdienstgrenze ab 01/2008 = 633,68 EUR, in Höhe von 1/2 = 857,33 EUR, in Höhe von 1/4 = 1043,70 EUR. Im Mai 2008 wurden doch nur die 400,- EUR überschritten; die Überschreitung lag aber UNTER dem Doppelten der Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR ( = 800,- EUR ). Für diesen Monat dürfte m.E. keine Überzahlung eingetreten sein. Mit der 2. Sonderzahlung lagen Sie ÜBER dem Doppelten der Hinzuverdienstgrenze von 400,- bzw. 800,- EUR UND auch über der (einfachen) Hinzuverdienstgrenze für eine 1/4-Rente. Für diesen Monat wäre deshalb eine Nullrente zu "zahlen", d.h. nur die Rente in diesem 2. Monat (Okt.?) wäre überzahlt. So sehe ich das anhand der von Ihnen gemachten Angaben. Trifft dies so zu? MfG Rosanna.
Justusam 26.11.2008 | 18:51
Das ist so korrekt. Ich habe heute Nachmittag noch einen Rückruf der RV bekommen. Hier wurde die Aussage getroffen, dass der §94 Weggefallen sei und somit der §96a in Kraft tritt. Was immer dies auch heißt. Auch habe ich für nächste Woche einen Termin bei der Rentenberatungsstelle in unserer Stadt. Ich bin immer noch am ganzen Köper am zittern und mein Kopf ist am zerplatzen. Aber noch mal zur Sache. Ich werde als Arbeitnehmerin weiterhin geführt und bekomme jeden Monat eine Lohnbescheinigung mit dem Betrag 0,00 Euro. Mur im Mai steht da 429 Euro und im Oktober 1568 Euro. Dies habe ich jedes Jahr ab 2006 angegeben, wenn ich einen Einkommensnachweis an die RV zusenden musste. Dieses Jahr wurde nun eine Rückforderung geltend gemacht. Und das ist das was ich nicht verstehe. Laut Mitarbeiter der RV hätte er schon aus seiner Sicht eine Forderung auch schon für die zwei vergangenen Jahre gemacht.
batrixam 27.11.2008 | 08:12
@rosanna: die doppelte Hinzuverdienstgrenze ist nur dann maßgeblich, wenn im Vormonat ein Hinzuverdienst vorhanden gewesen ist. D.h. hätte Justus im April einen HZV von max. 400 Euro gehabt, würde für Mai die doppelte HZV-Grenze von 800 Euro gelten und es gäbe kein anzurechnendes EK. Da hier aber NUR im Monat Mai HZV vorhanden ist, sind die 400 Euro für die volle Rente zwingend einzuhalten! @Justus: Der §94 SGB VI besagte, dass das anzurechnende Arbeitsentgelt um einmalig gezahltes Entgelt (z.B. wie bei Ihnen Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu mindern sei, wenn die Beschäftigung bereits vor Ihrem Rentenbeginn aufgenommen worden ist (ist bei Ihnen der Fall) und die Beschäftigung danach nicht mehr ausgeübt worden ist (ist bei Ihnen auch der Fall). Da Sie außer den Einmalzahlungen keinen Hinzuverdienst hatten, war dieser eben (weil Einmalzahlung) bei Ihnen nicht anzurechnen. Dieser §94 ist jedoch ab 01.01.2008 aufgehoben worden. Deshalb ist nun der §96a SGB VI maßgebend. Dadurch ergibt sich für den Rentenbezug ab 01.01.2008, dass auch Einmalzahlungen als Hinzuverdienst anzurechnen sind.
Rosannaam 27.11.2008 | 09:35
Klar, Sie haben Recht. Ich wußte aber nicht, dass @Justus außer diesen Einmalzahlungen nie einen Verdienst hatte.
Rosannaam 27.11.2008 | 09:41
Sie können 1. mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Sonderzahlungen ANDERS aufgeteilt werden: Statt z.B. 1 x 429,- € und 1 x 1568,- € > 1 x 1000,- € und 1 x 997,- €. Somit würde die Hinzuverdienstgrenze für eine 1/4-EM-Rente eingehalten und die Rente im Oktober würde nicht in voller Höhe wegfallen. ODER 2. mit der DRV vereinbaren, dass Sie in den jeweiligen 2 Monaten NICHT die volle EM-Rente anweist. Dann ist auch nichts überzahlt. So habe ich es schon manchen Rentnern erklärt und sie waren damit einverstanden. Die Überzahlung kann bestimmt in Raten zurückgezahlt bzw. wie bereits erläutert, ratenweise mit der laufenden Rente verrechnet werden. MfG Rosanna.
Rosannaam 27.11.2008 | 09:51
...oder 1 x 400,- EUR und 1 x 1597,- EUR, falls dies überhaupt möglich ist. Dann wäre nur in EINEM Monat die Hinzuverdienstgrenze überschritten (z.B. nur im Oktober > Nullrente!).
Justusam 27.11.2008 | 21:17
Hallo Rosanna und batrix sowie Experte Danke nochmal für eure Gedanken zu meinem Problem. Es hat mir ein wenig geholfen und jede Menge Trost gegeben. heute sieht die Welt schon wieder etwas Besser aus. Ich werde also am Dienstag zum einen zum Rentenberater gehen und am Freitag zum VdK. Wenn es Euch interessiert werde ich am Freitag dann hier berichten was dabei raus gekommen ist. Auf jeden Fall finde ich es gut das ich hier ERSTE HILFE bekommen habe. Dafür nochmals ein DICKES DANKE
Rosannaam 28.11.2008 | 09:21
"....zum einen zum Rentenberater gehen und am Freitag zum VdK" Sie gehen hoffentlich zum RENTENBERATER der DRV und nicht zu einem freien RB. Vielleicht läßt sich mit dem Mitarbeiter der DRV schon einiges klären.
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