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Zusatzrente

von gudifragt15.04.2008 | 21:56
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, lohnt es, eine Entgeltumwandlung noch mit 53 Jahren abzuschließen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Gudi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gudi,

ich denke, das kann Ihnen hier keiner wirklich beantworten. Es kommt auf viele Faktoren an (z.B. inwieweit Sie bisher schon privat vorgesorgt haben, wie lange Sie voraussichtlich einzahlen werden etc.).

Sie müssen einerseits vergleichen, wie hoch die voraussichtlichen Leistungen sein werden und in welchem Verhältnis diese zu den eingezahlten Beiträgen stehen; eventuell auch, welche Leistungen Sie mit den gleichen Beiträgen in anderen Vorsorgeformen erreichen könnten.

Aus Rentensicht wäre abzuwägen: In der Ansparphase müssen Sie für den umgewandelten Entgeltbetrag keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen (Ersparnis).

Für diesen Betrag erhalten Sie dann aber natürlich auch keine Entgeltpunkte gutgeschrieben, was wiederum die Höhe der Rente mindert.

Und die Auszahlungen aus der Entgeltumwandlung sind später zu versteuern (die Steuerhöhe ist von Ihrem Gesamteinkommen und ggf. dem Ihres Ehepartners abhängig) und es sind dafür Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Sie sollten sich sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung ausführlich beraten lassen (nur die Entscheidung selbst kann Ihnen natürlich niemand abnehmen...). Sinnvoll wäre vielleicht auch eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse bezogene Beratung bei einer Verbraucherzentrale - diese ist allerdings kostenpflichtig.

2 Antworten

Amadéam 16.04.2008 | 18:04
Leider sind die Experten offensichtlich gehalten, nicht zu negativ über die staatliche "Förderung" zu berichten. Gerne helfe ich da aus und ergänze das nicht Gesagte. Mehr dazu in meinem folgendem Beitrag: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.id=83734&dekade=15 Übrigens - als Öffentlich Bediensteter kriegen Sie KEINEN Zuschuss zu dieser Anlage. Sie verzichten aber ERSATZLOS auf die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Amadéam 16.04.2008 | 18:15
Leider ist mir beim Kopieren des links ein Fehler unterlaufen. Hier der korrekte link und anschließend sicherheitshalber der Volltext: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. "Liebe Redaktion, Sie sind auf dem Pfade der Besserung und benennen - zwar noch etwas verschämt - auch zunehmend die gravierenden Nachteile dieser Form von Altersvorsorge. Im November anno Domini 2007 klang das noch ganz anders Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Lobenswert ist es, dass Sie den Trend der Arbeitgeber aufzeigen, sich aus der Finanzierung der BAV zurückzuziehen. Sie könnten aber noch klarer herausarbeiten, dass für Vorsorgende, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und deren Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, die BAV im Rahmen der Entgeltumwandlung höchst selten ein gutes Geschäft ist, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich nicht oder nur gering beteiligt. Die gravierenden Nachteile bedürfen noch einer Ergänzung: 1. Durch Entgeltumwandlung senkt man seine möglichen Ansprüche nicht nur auf die Gesetzliche Rente, sondern auch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und auf Elterngeld. 2. In Zeiten des Arbeitslosen- oder Krankengeldbezuges gibt es KEINE Steuervorteile und auch KEINE zu "sparenden" Sozialversicherungsbeiträge mehr. Mit niedrigerem Einkommen sind dann die VOLLEN Beiträge zur BAV allein zu tragen. 3. Versicherte, die in Ihrem Versicherungskonto viele beitragslose und beitragsgeminderte Zeiten haben, senken durch Entgeltumwandlung sogar noch in verstärktem Maße ihren künftigen Rentenanspruch 4. Versicherte, die vor Vollendung ihres 60.Lebensjahres mit dem Eintritt von Erwerbsminderung rechnen müssen, senken durch Entgeltumwandlung erheblich den Wert der für die Rentenhöhe enorm wichtigen Zurechnungszeit ab (Begriffserläuterung - siehe Lexikon auf der linken Hälfte dieser Seite) 5. Immer mehr kristallisiert sich heraus, dass wir in der GKV und der Pflegeversicherung vor einer Beitragsexplosion stehen (Gesundheitsfonds etc.). Künftige BAV-Rentenbezieher werden mit monatlichen Abzügen von mehr als 20% von Ihrer monatlichen Betriebsrente rechnen müssen. Kann ein Produkt der BAV wirklich so hohe Renditen erwirtschaften, dass sowohl der ersatzlose Verlust sämtlicher Arbeitgeberanteile zu allen Zweigen der Gesetzlichen Sozialversicherung (GRV; GKV; ALV; PV) unter Einrechnung der geminderten Ansprüche auf Rente, Kranken- und Arbeitslosengeld, sich rechnet? 6. Zum Horrorszenario unter Punkt 5 kommt übrigens noch die Belastung durch die volle Steuerpflicht der Betriebsrenten und der Sonderbeitrag zur GKV in Höhe von zur Zeit 0,9% hinzu. Man mache sich auch bitte hinsichtlich sinkender Steuerlasten im Alter keine Illusionen. Wer wird die versenkten Milliarden aus der Bankenkrise wohl schultern müssen - das Spitzenmanagment der Banken- und Versicherungswirtschaft, die die BAV-Produkte vertreiben oder der Steuerzahler? 7. Wiegen die Steuervorteile und die "gesparten" Arbeitnehmeranteile den Verlust unter Punkt 5 u. 6 wirklich auf? In Sachen BAV mittels Entgeltumwandlung gibt es allerdings einen gewaltigen Vorteil zu benennen, der bisher weder von Ihnen noch von mir benannt worden ist: Der Gesetzgeber fährt das Modell Gesetzliche Rentenversicherung sehenden Auges zügig aber sicher gegen die Wand. Rentenanpassungen - daran gekoppelt auch die Erhöhung bestehender Rentenanwartschaften - die auch nur annähernd die Inflationsrate ausgleichen, wird es nicht mehr geben. Renten und bestehende Rentenanwartschaften werden also dem Inflationsverzehr preisgegeben. Außerdem ist die Rente mit 67 nicht das letzte Wort des Gesetzgebers. Gerne nehme ich Wetten an! Wer nun genug Vermögen aufgebaut hat und nicht auf die immer kümmerlicher werdenden Rentenansprüche angewiesen ist, kann durch Entgeltumwandlung schon weit vor Vollendung des 65. Lebensjahres seine BAV-Rente aus Entgeltumwandlung beziehen. Das ist besonders dann sehr attraktiv, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Anders als bei Riester-Renten sind bei BAV-Renten aus Entgeltumwandlung die Steuervorteile bei Verzug ins Ausland nicht an den Fiskus zurückzuzahlen! Wie man sieht geht es immer nach dem Prinzip: Wer hat, dem wird noch gegeben und zuvor demjenigen genommen, der..." Bezeichnend ist, das bis dato noch kein Experte zu meinem Beitrag Stellung genommen hat.
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