Hallo, ich lebe und arbeite in den USA. Bis zu meinem Umzug war ich 15 Jahre im öffentlichen Dienst als Krankenschwester angestellt, und habe demnach Ansprüche aus der Zusatzversorgung. Mir ist bekannt dass meine gesetzliche Rente in den USA ausgezahlt wird. Wie verhält sich dieses jedoch bei der Zusatzversorgung? Geht der Anspruch verloren wenn ich die Amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen würde ? Herzlichen Dank für die Hilfe.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.2020, 09:46 Uhr]
02.03.2020, 15:19
von
Siehe hier
Hallo Germerican,
Fragen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst werden eher hier
https://www.oeffentlichen-dienst.de/rente.html
beantwortet, als im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung DRV.
02.03.2020, 20:30
von
W°lfgang
Hallo Germerican,
hier können Sie direkt mit der Zusatzversorgung/VBL Kontakt aufnehmen:
https://www.vbl.de/de/service/
Die VBL zahlt die Betriebsrente natürlich auch bei Auslandsaufenthalt, sobald einen Rentenanspruch aus D besteht - und die Betriebsrente/VBL auch beantragt wird.
Gruß w.
02.03.2020, 20:36
von
suchenwi
Allerdings bezeichnet die VBL (vielleicht nur in der Variante VBL extra) die "Aufgabe des inländischen Wohnsitzes" als "schädliche Verwendung", vgl. https://www.vbl.de/export/vblextra/service/glossar/schaedliche_verwendung_ger.html
03.03.2020, 09:54
Experten-Antwort
Hallo Germerican,
wie Sie bereits richtig festgestellt haben, wird die gesetzliche Rente auch in das Ausland gezahlt.
Wie sich im einzelnen jedoch die Zahlungsmodalitäten bei der Zusatzrente aus dem öffentlichen Dienst ins Ausland gestalten, sollten bei der entsprechenden Zusatzversorgungskasse erfragt werden.