Bestehen neue gesetzliche Festlegungen zur Gewährung der Zusatzrentenversicherung für die med. Intelligenz der ehem. DDR ? Wo ist der Text einsehbar ? Wenn ja, wo muß für das Land Berlin ein erneuter Antrag gestellt werden ?
Mit freundlichen Gruß Korn
Berlin, 14.09.2010
15.09.2010, 09:53
Experten-Antwort
Hallo Dr. Korn, grundsätzlich gibt es aktuell keine Neuregelungen zur Zusatzversorgung der ärztl. Intelligenz. Vielleicht meinen Sie aber eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2007, welche im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wurde. Es wurde entschieden, dass nicht nur sozialversicherungspflichtige Gehaltsbestandteile als Entgelt bei der Zusatzversorgung, sondern auch Einmalzahlungen wie Sonder- oder Jahresendprämien zu berücksichtigen sind. Diese können Sie bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund - Zusatzversorgungsträger- in 10704 Berlin geltend machen. Bevor Sie jedoch viel Arbeit investieren, sollten Sie die bislang berücksichtigten Entgelte in Ihrem Versicherungsverlauf überprüfen. Sofern die Beitragsbemessungsgrenze mit den bislang erfassten Entgelten bereits erreicht ist, wird sich ein zusätzliches – für den gleichen Zeitraum zu berücksichtigendes Entgelt- nicht auf die Rentenhöhe auswirken.
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