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Experten-Antwort

Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

von Otto18.05.2012 | 07:08
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11 Antworten

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Hallo, meine Frage lautet darf man bei einer Arbeitsmarktrente 400 Euro dazuverdienen oder nur bei der regulären vollen Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto,

ein Beschäftigungsverhältnis von weniger als 3 Stunden täglich und einem monatlichen Entgelt bis zu 400 € steht der Arbeitsmarktrente nicht entgegen.

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10 Antworten

maxundmoritzam 18.05.2012 | 08:05
Hallo! Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV sollte Ihnen das sagen können! Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder? Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen! MfG
maxundmoritzam 18.05.2012 | 08:05
Hallo! Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV sollte Ihnen das sagen können! Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder? Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen! MfG
maxundmoritzam 18.05.2012 | 08:05
Hallo! Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV sollte Ihnen das sagen können! Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder? Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen! MfG
maxundmoritzam 18.05.2012 | 08:07
Sorry einmal gedrückt und dreimal eingefügt!
Rentenüberprüferam 18.05.2012 | 14:26
Wenn Sie die Möglichkeit haben 400 Euro hinzuzuverdienen, steht Ihnen definitiv keine "Arbeitsmarktrente" zu, da diese nur dann gewährt werden darf, wenn der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist. Ein kleiner Hinweis an die DRV, (auch aus der Nachbarschaft), reicht bereits aus. Alles Weitere ergibt sich dann ganz automatisch! MfG
Knut Rassmussenam 18.05.2012 | 15:40
Zitat von Rentenüberprüfer anzeigenausblenden
So ein Quatsch. Sofern die med. Voraussetzungen vorliegen, kann auch eine Arbeitsmarktrente gezahlt werden. Die 3 h tägliche Arbeitszeit und max. 400 EUR verdienst müssen nur eingehalten sein.
Claire Grubeam 18.05.2012 | 16:35
400 EUR Bruttoentgelt können Sie immer hinzuverdienen, gleich welcher Grund der EM-Rentenzahlung vorliegt.
Rentenüberprüferam 18.05.2012 | 20:34
Wenn die DRV-Mitarbeiter ihre Arbeit etwas ernster nehmen würden, sollte eigentlich bei JEDER gemeldeten Arbeitsaufnahme eine Anfrage beim Arbeitgeber bzgl. der höchstmöglichen Arbeitszeit, die der "Arbeitsmarkt-Rentner" theoretisch bei ihm leisten könnte, erfolgen. Sie würden sich wundern, wie oft plötzlich Teilzeitstellen zur Verfügung stünden, die eine Arbeitmarktrente überflüssig machten. Aber die DRV-Mitarbeiter machen natürlich nur das, was in ihren Dienstanweisungen steht. Warum sollte man sich unnötigen Stress antun.... MfG
BU-Rentneram 21.05.2012 | 14:30
Das ist ungerecht denjenigen gegenüber, die nur eine reduzierte Rente wegen Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung beziehen, obwohl der Arbeitsmarkt für sie genauso verschlossen ist, wie für die sogenannten Arbeitsmarktrentner! Diese Leute kommen mit einem 400 Euro-Hinzuverdienst vielleicht so gerade an eine "volle" Rente heran. Während ein "Arbeitsmarktrentner" eine geschenkte Zusatzrente bekommt und obendrein noch zusätzlich 400 Euro hinzuverdienen darf. Verstehe das wer will. ich tue es nicht!
Rentenüberprüferam 21.05.2012 | 20:17
Zitat von BU-Rentner anzeigenausblenden
Das ist auch schwer zu verstehen. Wenn jemand die Möglichkeit hat, täglich "bis zu" drei Stunden zu arbeiten, dann kann von einer Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes keine Rede mehr sein. 400 Euro Arbeitseinkommen sind auch keine Peanuts sondern schon fast eine halbe Durchschnittsrente! MfG
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