Hallo,
ich bin derzeit in einer kaufmännischen Weiterbildung im Rahmen einer LTA. Darf ich in diesem Rahmen einen Mini-Job auf 450,00 EUR Basis aufnehmen? Wie wird das Ganze angerechnet?
Hallo,
ich bin derzeit in einer kaufmännischen Weiterbildung im Rahmen einer LTA. Darf ich in diesem Rahmen einen Mini-Job auf 450,00 EUR Basis aufnehmen? Wie wird das Ganze angerechnet?
Hallo Andreas,
grundsätzlich ja. Prinzipiell wird zwar das Entgelt aus einer parallel ausgeübten Beschäftigung auf das Übergangsgeld angerechnet. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt wird und das LTA Übergangsgeld nicht aus diesem Entgelt berechnet wurde. Es erfolgt insbesondere dann keine Entgeltanrechnung auf das Übergangsgeld, wenn die geringfügige Beschäftigung während der LTA begonnen wird.
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