Guten Morgen Dolores,
wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.Bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten jährlich 6.300 Euro brutto.
Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.
Der Freibetrag beträgt für die Renten an Witwen und Witwer monatlich in den alten Bundesländern 872,52 Euro,
in den neuen Bundesländern 841,90 Euro.
Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag monatlich den alten Bundesländern um 185,08 Euro,
in den neuen Bundesländern um 178,58 Euro.
Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, liegen Ihre Einkünfte unterhalb des Freibetrags und auch unterhalb der Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten.