Soweit Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird Einkommen auf die Waisenrente angerechnet. Der Freibetrag beträgt 462,35 € (17,6 X 26,27 €). Vom übersteigenden Einkommen werden 40 % angerechnet.
Bei einem Verdienst von 1100 € (700 € + 400 €) ergibt sich ein übersteigendes Einkommen von 637,65 €. Davon 40 %
637,65 € X 0,4 = 255,06 €.
Auf die Waisenrente werden insgesamt 255,06 € angerechnet.
Sollten bereits die 700 € zu einer Anrechnung geführt haben, würden sich die zusätzlichen 400 € aus der geringfügigen Beschäftigung so auswirken, dass auf die 150 € Waisenrente 160 € Einkommen anzurechnen sind (400 € X 0,4 = 160 €).
Die Waisenrente würde vollkommen ruhen.
Für die Witwenrente Ihrer Mutter ist es unbeachtlich, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.