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Zusatzversogung aus Beschäftigung zu DDR Zeiten (Öffentlicher Dienst)

von Andeu17.05.2009 | 12:50
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wir beide schon etwas älter stehen vor der Rente und hatten zur DDR Zeiten entweder Zeiten in der NVA Nazionale Volksarmee und bei Rat des Kreises als Verwaltungsangestellter, meine Frau war früher in der DDR im Gesantheitsamt lange Jahre beschäftigt. Was ist mit diesen Zeiten aus einer DDR Beschaftigung. Werden diese Zeiten bei der Westdeutschen VBL als Zusatzversorgung anerkannt. Welche Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung ist dafür zuständig?? In unseren Versicherungsverläufen der Deutschen Rentenversicherung sind diese Beschäftigungszeiten nach der Vorgabe Ost erfasst und berechnet

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andeu,

diese Zeiten haben mit der VBL nichts zu tun. Die Zeiten in einem DDR-Zusatz- oder Sonderversorgungssystem wurden in die Rentenversicherung überführt. Wenn für Sie schon eine Kontenklärung gemacht wurde (und so kurz vor der Rente sollte das der Fall sein), dann kann ich mir nicht vorstellen, dass dies nicht bereits geprüft wurde. Dieser Sachverhalt wird in den einschlägigen Vordrucken zur Kontenklärung immer abgefragt. Wenn Sie aber unsicher sind, ob alles erfasst wurde, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle und gehen dort mit einem Mitarbeiter der Rentenversicherung noch einmal alles durch - das macht sich in einem persönlichen Gespräch sicher besser als hier im Forum...

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Andeu,

diese Aussage von Ihnen kann ich jetzt nicht ganz so stehen lassen:

"Mir ist auch aufgefallen das die DDR Beschäftigungszeiten also Rent Ost viel schlechter in Versicherungspunkte umgerechnet wird wie bei der Rentenberechnung West."

Denn bevor die Ost-Verdienste in Entgeltpunkte umgerechntet werden, erfolgt immer erst eine Hochrechnung auf "West-Niveau". Von schlechterer Bewertung kann man da nicht reden.

Aber ein Beratungstermin wird auf jeden Fall das Beste sein, um alle Unklarheiten auszuräumen und Ihr Versicherungskonto vielleicht noch zu vervollständigen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo cherryladi,

die Versicherngsunterlagen wiederbekommen wird er sicher nicht. In der DDR wurden alle Versicherungsdaten in die Sozialversicherungsausweise eingetragen, die jeder persönlich aufbewahren musste - wenn die verloren gegangen sind, gibt es nicht irgendwo noch ein Archiv oder ähnliches.

Aber man kann schon versuchen, die Zeiten wieder zu rekonstruieren, z.B. mit Unterlagen ehemaliger Arbeitgeber.

Der erste Weg sollte auf jeden Fall ein Antrag auf Kontenklärung sein, mit möglichst genauen und ausführlichen Angaben zu allen Arbeitsverhältnissen, Schulzeiten etc.

Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, welche Unterlagen noch beschafft werden können.

8 Antworten

peteram 17.05.2009 | 15:33
Da holen Sie sich mal schnellstans(!) einen Termin bei der DRV und lassen sich bitte beraten. Für Anwartschaften aus den sehr vielfältigen Versorgungssystemen der DDR bestehen berechtige Rentenansprüche! Das geht weit über die FZR hinaus! Sie haben sicher Unterlagen (SV-Buch u.a. Einzahlungsnachweise). Ich habe das im letzten Jahr prüfen lassen und war erstaunt, was dort nachträglich noch alles für meine zukünftige Rente anwendbar geworden ist. Die Barbeitung des Gesamtvorganges dauerte zwar fast ein Jahr, aber "gut Ding braucht seine Zeit". MfG Peter
Andeuam 17.05.2009 | 15:56
Danke für die erste Antwort! In meinem neuen Versicherungsverlauf der Deutschen Rentversicherung sind meine Beschäftigungszeiten wie ich feststelle erfasst.... aber die Zusatzversorgung wie ist damit... ist da wirklich die DRV zuständig . Bei Westbeschäftigten im öffentlichen Dienst ist doch für den Bund die VBL in Karlruhe zuständig. Gruß
Andeuam 18.05.2009 | 09:42
Ok das sollte ich mal genauer in Augenschein nehmen.... ob wirklich der DDR Verdienst erst auf West-Niveau hochgerechnet wurde. mir ist nur der Faktor 0,25 Ost aufgefallen. Aber etwas ist bestimmt anderst bei der Ost Rentenberechnung. Hier mal ein Beispiel. Meine heutige Partnerin war in der DDR über 35 Jahre verheiratet und Ihr frühere Mann war DDR Offizir und dann in der DDR Verwaltung, dann Bürgermeister einer Kreisstat, dann Rechtsanwalt, dann auch nach der Wende wieder Bürgermeister.... bis zur Scheidung. Wenn man den lückenlosen Versicherungsverlauf aus dem Versorgungsausgleich prüft, kommt für Ihren früheren Ehemann aus 35 Jahren Beschäftigung noch keine 800 euro Brutto zusammen. Sie hat in der DDR Zeit meinst nur eine Halbzeit Beschäftgung ausgeübt oder in der im RA Büro ihres Mannes gearbeitet. Aber Ihre Rente ist höher wie die für Ihren früheren Mann... wie kann das kommen. Ich glaube da liegt viel Aufklärungsbedarf vor mir (uns) Gruß Andeu
Andeuam 18.05.2009 | 08:31
Hallo und Danke für Ihre Antwort. Bereits vor Jahren haben wir schon anhand unsere Einzahlungen und Belege diese von uns zur DDR Zeit extra bezahlte Zusatzversorung klären lassen. Aber die Sache hat sich dann verloren, weil vor 5 Jahren keiner sich zuständig erklärte! Von der BfA heute DRV hat keiner etwas berichtet. Ok Beschäftigungszeiten aus der DDR Zeit findet sich in unserem Versicherungsverlauf... Aber wie und wo sollen die Zusatzversorgung aufgeführt sein? Mir ist auch aufgefallen das die DDR Beschäftigungszeiten also Rent Ost viel schlechter in Versicherungspunkte umgerechnet wird wie bei der Rentenberechnung West. Weiter habe ich erfahren das viele Ost Beschäftigungen und inbesonndere die DDR Zusatzversorgung überhaupt nicht anerkannt wird. Aber nochmals Danke für den Tipp..... werde einen Beratungstermin bei der DRV machen und versuchen die offen Fragen zu beantworten. Gruß Andeu
sabam 18.05.2009 | 15:16
Die Anwartschafen aus den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR werden nach dem AAÜG in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Dabei gibt es aber für bestimmte Personengruppen (z.B. hohe Funktionäre, hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit) Entgeltbegrenzungen. Dies könnte nach den von Ihnen geschilderten Berufen des Ex-Mannes Ihrer Partnerin zutreffen. Wenn die Zusatz- bzw. Sonderversorgung in Ihrem Versicherungskonto bereits berücksichtigt wurde, können Sie dies daran erkennen, dass die entsprechenden Zeiträume in Ihrem Versicherungsverlauf mit AAÜG gekennzeichnet sind.
Andeuam 18.05.2009 | 16:30
Danke für den Tipp.... werde natürlich mal den Versicherungsverlauf von Ihrem früheren Ehemann prüfen.. Aber er hat bestimm nicht zu den von Ihnen angesprochne Personengruppe in der DDR gehört... mit Außnahme seiner NVA Zeit in der Offizierschule ?? aber als Verwaltungskraft in der Wohungswirtschaft und später als Bürgermeister der Kreistadt Geithain dürfte ein Ausschluss oder Rentenbegrenzung unbegründet sein. Werde aber nach Ihrem Tipp genauer prüfen. Danke
cherryladiam 18.05.2009 | 21:01
Mein bekannter stammt aus der ehemaligen ddr.Er ist 1996 nach spanien gegangen und hat dort sämtliche versicherungs unterlagen verloren.Wie bekommt er seine versicherungsunterlagen von der ehemaligen ddr.Damit er seine Rente einreichen kann.Es geht um 20 jahre als elektromeister.
Andeuam 18.05.2009 | 21:58
Also ich bin bestimmt kein Versicherungsfachmann, könnte mir aber vorstellen, das man duch eine Kontenklärung ( Antrag auf einen Versicherungsverlauf) prüfen lassen kann bei der DRV ob dort auf dem Versichgerungskonto Beitragszahlungen für die offen Beschäftigungszeit eingeghangen ist. Sonnst hilft da bestimmt nur die Nachweise bei der früheren Firma erneut ausstellen zu lassen. Oder sind vielleicht noch Arbeitspapiere vorhanden?? Bestimmt nicht einfach das ganze.... bin mal gespannt was da raus kommt!
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