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Zusatzversorgung für DDR-Ingenieure

von Gerhard18.09.2007 | 14:00
2303 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, Das Bundessozialgericht hat am 23. August beschlossen, dass Ingenieure, Techniker und Ingenieurökonomen, die Anspruch auf eine Zusatzversorgung für die technische Intelligenz haben, bei der Berechnung der Rentenhöhe auch die in der DDR gezahlten Jahresendprämien geltend machen können. (AZ: B 4RS 4/06 R) und damit ein Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 3. April 2006 (AZ: S 26 RA 496/04) bestätigt. Das hört sich ja erst mal nicht schlecht für die betroffenen an! Nur - die allerwenigsten werden in irgend einer Form Nachweise über diese gezahlten "Jahresendprämien" vorweisen können, da diese meistens gegen Unterschrift bar ausbezahlt wurde. Sie erschien in aller Regel auf keinem "Gehaltszettel"! Frage an den Experten: was nun?? Vielen Dank! Gruß Gerhard

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.09.2007 | 15:27

Suchen Sie unter "Jahresendprämie"!

Dort werden Sie die entsprechenden Einträge finden!

4 Antworten

Nicht neu!am 18.09.2007 | 14:44
Das Thema wurde hier bereits mehrfach behandelt. Einfach mal nachschauen. Ohne Nachweis läuft nix!
Gerhardam 18.09.2007 | 15:02
Hallo Nicht neu!, unter dem Stichwort "Zusatzversorgung" finden sich genau 8 Einträge, wovon lediglich einer auf diese Gesetzeslage hinweist.... Also hat mir die Suche nichts bezüglich meiner Frage gebracht. Gruß Gerhard
Finderam 18.09.2007 | 15:06
Hallo Gerhard, Suche nach "+Ingenieur +DDR" ergab z.B. dieses Suchergebnis ;-) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Finder
Gerhardam 18.09.2007 | 15:27
Gut Finder, das hat geholfen! Danke! Gruß Gerhard
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