Jürgen, Sie sollten auch noch über die betragsmäßigen Auswirkung
der 2. Schicht Bescheid wissen, der genannte Betrag bis 20.000 klingt
sehr verlockend. Gehe mal von 36.000 Bruttoverdienst in 2009 aus,
dazu folgende Rechnung.
36.000
07.164 Beitrag Rentenversicherung davon 68 %
04.872 ansetzbar minus ( ½ aus 7164)
03.582 Arbeitgeberbeitrag RV.
01.290 absetzbar plus
01.500 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
00.920 Pauschale Werbungskosten, bei Nachweis höher
00.036 Pauschale Sonderausgaben
03.746 abziehbar von 36.000 ergeben
32,254 Zu versteuerndes Einkommen led. Steuer 6.870 plus Soli Beispiel II.
36.000
07.164
02.000 angenommen VBL Beiträge
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09.164 hiervon 68 %
06.232 ansetzbar minus wie oben
03.582
02.650 ansetzbar minus 1.500 / 920/ 36= Gesamtabzug 5106 ergibt
30.894 Zu v ersteuerndes Einkommen und 6.095 Steuer plus Sole.
6095 Steuer plus Soli.
Bei Riesterbeitrag 1. Schicht etwas mehr, da statt 1360 ( 2000 zu 68 %)
der Beitrag von 2.000 voll abzugsfähig ist.
Mit freundlichen Grüßen.