hallo,
habe gerade in i-net gelesen, dass bei der witwenrente bzw. witwerrente nach dem neuen rentenrcht....einen Zuschlag an entgeltpunkten für die ersten 36 monate der Kindererziehung gibt.
die kindererziehungszeiten für meine tochter sind mir gutgeschrieben worden.
mein mann hat keine drauf.
bedeutet dass wenn ich witwe werde diese entgeltpunkte nicht zum tragen kommen.
wann werden die überhaupt gutgeschrieben muss mann die zu lebzeiten beantragen oder werden die erst berücksichtigt bei witwerrentenberechnung?
lg