Ich habe folgende Frage und würde mich freuen, wenn sie mir jemand beantworten könnte:
Wie hoch ist der Zuschlag zur Hinterbliebenenrente, wenn zwei Kinder, geboren 1993 und 2000, erzogen wurden?
Siehe Seite 12 der folgenden Broschüre:
file://v970w202.wstf.drv/aa002625/Eigene%20Dateien/Download/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Guten Thila,
sofern die Hinterbliebenenrente nach dem sog. "Neuen Hinterbliebenenrecht" berechnet wird, erhöht sich die Witwenrente um
einen Zuschlag. Dieser beginnt mit dem vierten Kalendermonat nach dem Tod Ihres Ehepartners. Überschreitet die Witwenrente zusammen mit dem Zuschlag eine volle Monatsrente des Verstorbenen, wird der Zuschlag begrenzt.
Wurden zwei Kinder voll erzogen, ergibt sich in der großen Witwenrente (ohne Begrenzung) derzeit ein Erhöhungsbetrag i.H.v. 102,56 Euro, in der kleinen Witwenrente i.H.v. 46,62 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
file://v970w202.wstf.drv/aa002625/Eigene%20Dateien/Download/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Das hatte ich schon gefunden.
Also spielt es keine Rolle, ob die ersten 36 Monate der Kindererziehungszeit sich überschneiden? Ist das vom Betrag her immer fix, egal wann die Kinder geboren wurden?
sofern die Hinterbliebenenrente nach dem sog. "Neuen Hinterbliebenenrecht" berechnet wird, erhöht sich die Witwenrente um
einen Zuschlag. Dieser beginnt mit dem vierten Kalendermonat nach dem Tod Ihres Ehepartners. Überschreitet die Witwenrente zusammen mit dem Zuschlag eine volle Monatsrente des Verstorbenen, wird der Zuschlag begrenzt.
Wurden zwei Kinder voll erzogen, ergibt sich in der großen Witwenrente (ohne Begrenzung) derzeit ein Erhöhungsbetrag i.H.v. 102,56 Euro, in der kleinen Witwenrente i.H.v. 46,62 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das beantwortet meine nachgeschobene Frage wahrscheinlich schon, denke ich.
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Hallo Thila,
gehen Sie von einer Drillingsgeburt aus, und Sie erhalten 2+1+1 EP in der Witwenrente oben drauf ...Überschneidungen sind ohne Bedeutung, hier kommt es nur auf die Geburt/anrechenbare Erziehungszeit der Kinder bei der Witwe an.
Gruß
w.