Wer kann mir ein Beispiel geben, wie der Zuschlag bei der Halbwaisenrente gerechnet wird ?
§ 78 SGB VI regelt die Ermittlung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten, um den gem. § 66 Abs. 1 SGB VI bei Waisenrenten die persönlichen Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten und für sonstige Zuschläge erhöht werden. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nicht nach der Höhe der Entgeltpunkte, sondern nach der Anzahl an Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten und dem Zugangsfaktor des verstorbenen Versicherten. Der Zuschlag fällt um so höher aus, je mehr rentenrechtliche Zeiten der verstorbene Versicherte zurückgelegt hat. Bei einer Waisenrente sind für jeden Zuschlagsmonat 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde zu legen.
Beispiel:
Beitragszeiten 260 KM
sonstige rentenrechtliche Zeiten 208 KM (120 KM beitragsfreie Zeiten, 88 KM Berücksichtigungszeiten)
Ermittlung der Zuschlagsmonate:
208 X (260 zzgl. 88) : 368 = 196,6957 Zuschlagsmonate aufgerundet auf 197 KM.
Die Gesamtentgeltpunkte für die Waisenrente werden ermittelt aus den Beitragszeiten, den beitragsfreien Zeiten und den Zuschlagsentgeltpunkten.