Das Kind einer Rentenbezieherin (Rentenbeginn vor dem 1.7.14) ist am 10.3.74 in Deutschland geboren.
Am 1.3.75 wurde das Kind in Deutschland abgemeldet, anschließend war es bei der Großmutter im Ausland. Die Mutter war weiter in Deutschland.
Bisher wurden KEZ/KIBÜZ nur bis zum 28.2.75 anerkannt.
Müssten in diesem Fall aber nicht auch noch für den 1.3.75 KEZ/KIBÜZ anerkannt werden, da die Abmeldung ja nicht am 28.2.75, sondern im Laufe des Tages 1.3.75 erfolgte?
Dann hätte die Dame doch auch Anspruch auf den Zuschlag für die Kindererziehung?
Vielen Dank für fachkundige Hinweise!