Hallo Pitt,
die Krankenkasse teilt der Rentenversicherung die Art der Krankenversicherung mit. Danach hat sich die Rentenversicherung dann zu richten.
Ein Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung besteht, wenn der Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert ist.
Wir empfehlen bei der Rentenantragstellung einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen, da der Zuschuss antragsabhängig ist. Sollte die Krankenkasse eine Pflichtmitgliedschaft mitteilen, wird der Antrag abgelehnt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung