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Experten-Antwort

Zuschuss auf Zusatzversicherungen bei der privaten Krankenversicherung

von Walter01.12.2020 | 13:43
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12 Antworten

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Guten Tag, ich erhalte bislang den Zuschuss der DRV zu meiner PKV. Aufgrund von Ehegattenbeihilfe ist der Beitrag sehr niedrig und der Zuschuss ist auf die Hälfte der Kosten begrenzt. Nun ist mir aufgefallen, dass ich noch eine Zusatzversicherung bei einem anderen Unternehmen habe. Nämlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Bei der GKV ist man in der ganzen EU versichert. Diesen EU-weiten Schutz muss ich durch die Zusatzversicherung abdecken. Kann für diese Zusatzversicherung ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden? "Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet der Versicherer Kosten medizinisch notwendiger ärztlicher (auch zahnärztlicher) ambulanter und stationärer Heilbehandlung für im Ausland eintretende Krankheiten." Viele Grüße Walter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Walter,

im Rahmen der Rentenantragstellung musste damals Ihre private Krankenversicherung die Höhe Ihres Beitrages angeben. Vielleicht hat der Sachbearbeiter damals die Auslandskrankenversicherung vergessen. Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die Neuberechnung des Beitragszuschusses zur privaten KV und senden Sie die letzte Police Ihrer Auslandskrankenversicherung in Kopie mit.

Falls festgestellt wird, dass Sie bereits, ohne die Auslandskrankenversicherung, den Höchstsatz bekommen, hat alles seine Ordnung

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11 Antworten

am 01.12.2020 | 14:07
Einfache Antwort: Nein!
Walteram 01.12.2020 | 14:20
Die Versicherung ist nach § 4 Nr. 5 VersStG versicherungssteuerfrei. Es handelt sich also zweifelslos um eine Krankenversicherung, die damit zuschussfähig ist. Alles andere wäre auch ein enormer Verstoß gegen Europarecht, wenn die DRV den europaweiten Schutz der GKV bezahlt, aber nicht den gleichen Versicherungsschutz bei der PKV anerkennt. Aus RV-Recht: Aufwendungen für den eigenen Versicherungsschutz Beiträge für die private Krankenversicherung sind für die Feststellung der Höhe des Zuschusses zu berücksichtigen, soweit sie für einen Krankenversicherungsschutz gezahlt werden. Hierzu zählen Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhauspflege, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld oder Zahnersatz. Die berücksichtigungsfähigen Beiträge können sich auch aus Verträgen bei mehreren Krankenversicherungsunternehmen zusammensetzen. Der Berücksichtigung eines Tarifs steht nicht entgegen, wenn er keine volle Kostendeckung (100-prozentige Kostenerstattung) bietet. Zusatzversicherungen (Restkostenversicherungen), die sich in den Rahmen der Krankenkostenversicherung eingliedern lassen (zum Beispiel Operationskostenversicherung zusätzlich zur Krankenhauspflege), sind daher berücksichtigungsfähig https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Siehe hieram 01.12.2020 | 15:11
Da hier niemand die genauen Konditionen Ihrer privaten Versicherung(en) kennt, wäre es nur ein wenig zielführendes Rätselraten, ob dies alles so zu der von Ihnen zitierten GRA passt. Wenn Sie also anscheinend der Meinung sind, dass Ihnen ein Zuschuss zusteht, dann sollten Sie diesen einfach bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beantragen. Sollte dies dann doch abgelehnt werden, würde dies ja auch begründet werden. Und wenn die Begründung Ihnen dann nicht gefällt, hätten Sie somit außerdem einen widerspruchsfähigen Vorgang.
Walteram 01.12.2020 | 16:10
Vielen Dank für die Antworten. Die Zusatzversicherung ist bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen versichert. Mir war bislang auch nicht bekannt, ob die Zusatzversicherung überhaupt zuschussfähig ist. Durch Ehegattenbeihilfe hat sich mein Zuschuss dieses Jahr verringert. Davor hab ich den maximalen Zuschuss bekommen, jetzt nur noch einen begrenzten Zuschuss auf die Hälfte der Kosten. Mit Anerkennung der Zusatzversicherung wäre der Zuschuss um ein paar Euro pro Monat höher. Viele Grüße Walter
Rentenschmiedam 02.12.2020 | 07:09
Also der Zuschuss entspricht dem Beitragsanteil den der RV-Träger gerechnet aus der Bruttorente bei einer Pflichtversicherung an die Krankenkasse abführen müsste. Er wird gedeckelt auf den tatsächlichen Beitrag zur privaten KV. In all den Jahren ist mir eigentlich noch nie ein Fall vorgekommen wo eine Deckelung tatsächlich erfolgt wäre. Ist der Zuschuss nicht gedeckelt, bringt auch die Angabe von weiteren privaten KV-Verträgen nichts weil sich der Zuschuss dadurch ja nicht erhöht. Also schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Liegt der Zuschuss unter dem Beitrag den Sie für die bisher berücksichtigte private KV zahlen können Sie sich die Angabe der zusätzlichen Versicherung sparen. Beste Grüsse
Walteram 02.12.2020 | 11:02
Die Deckelung hängt wie gesagt mit der Ehegattenbeihilfe zusammen. Das zuständige Bundesland zahlt 70% der Krankheitskosten wenn man unter einem gewissen Einkommen liegt. Vorher: 600 Euro PKV und 100 Euro Zuschuss von der DRV Jetzt: 140 Euro PKV und 70 Euro Zuschuss von der DRV Wenn meinem Antrag stattgegeben wird: 140 Euro PKV + 20 Euro Zusatzversicherung = 80 Euro Zuschuss Alle Zahlen monatlich.
Lklam 02.12.2020 | 12:37
Es kann gar nicht zu einer Übernahme mittels Zuschuss kommen da die Auslandsreiseversicherung überhaupt nicht Bestandteil Ihrer PKV ist, sondern eine normale Auslandreisezusatzversicherung wie jeder Hunz und Kunz Sie vor dem Ballermannurlaub abschließt. Genauso wenig können Sie eine Zusatzversicherung für Einzelbett oder Chefarzt bezuschussen lassen. Sie können nicht den billigsten PKV Tarif abschließen und dann den Rest über private Zusatzleistungen von Drittanbietern wie TUI Reiseversicherungen holen und das dann von der Rentenversicherung bezuschussen lassen. Diese Versicherungen gehören zur privaten Lebensführung und sind nicht Bestandteil Ihrer PKV. Es kann nur bezuschusst werden was im Rahmen der Beihilfe anteilig übernommen wird. Eine private Reiseversicherung gehört sicher nicht dazu.
Ich denkeam 02.12.2020 | 12:27
Hallo. Ich kann Ihren alten und neuen Wert bei dem PKV Beitrag schlecht nachvollziehen. Überschlag jetzt für 30% Leistung für nur 23 % vom ursprünglichen Beitrag. Oder ist das eine Mitversicherung bei Ihner Mitgliedschaft.
Ich denkeam 02.12.2020 | 13:51
Hallo,Danke. Schön das Du es erklärt hast. Kommt so nicht oft vor. Ich denke auch es kommt durch die hohen Alterungsrückstellungen beim 100% Vertrag die sich jetzt auf den 30% Vertrag verteilen. Mit Deiner AuslandsKV würde ich es auch versuchen.
Walteram 02.12.2020 | 13:13
Der Beitrag der PKV entspricht wirklich nicht exakt 30% des vorherigen Beitrags. Meine Vermutung ist, dass sich die Rückstellungen (fast 40 Jahre lang angespart) überproportional auswirken. Es wurde für 100% Leistungen Rückstellungen gebildet, die sich nun auf 30% versicherte Leistungen verteilen. => Statt 30% des ursprünglichen Beitrags kostet die PKV deshalb nur noch rund 23%. @Lkl In § 106 SGB VI steht nichts davon. "(3) Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleiste" Auch eine Zusatzversicherung wird bei einem Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen und der Beitrag ist als Krankenversicherungsbeitrag auf der Police ausgewiesen. Von Basiskrankenversicherung wie es im Steuerrecht der Fall ist oder von auf inländischen begrenzten Leistungen steht in dem Paragraph nichts. Wenn Zusatzversicherungen nicht darunter fallen sollen, dann muss das Gesetz geändert werden. In der heutigen Fassung fallen diese jedoch meiner Meinung nach eindeutig darunter.
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