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Zuschuß bei RV-freiheit

von mboelter02.05.2007 | 09:08
1516 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ein Arbeitnehmer ist von der Rentenversicherungspflicht befreit und hat sich beim Versorgungswerk der RA im Lande NRW versichert. Der Arbeitgeber bezuschusste diese Leistung mit 50% (Arbeitgeberanteil) steuer- und sozialvers.-frei. Der Arbeitnehmer wurde in den Rechtskreis Ost versetzt. Der Zuschuss wird jetzt nur bis zur BBG-Ost vom Arbeitgeber bezahlt. Das Versorgungswerk besteht aber weiterhin auf Beitragsleistungen bis zur BGG-West, mit der Folge, dass der AN die Differenz alleine zahlen muss. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den AG-Anteil bis zur BBG-West zu übernehmen? Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützen Sie Ihre Antwort? MfG Michael Bölter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich vermute, dass Sie die Bzuschussung ür die Krankenkasse meinen. Diese Anfrage sollten Sie auch bei dieser stellen.

1 Antworten

Michael1971am 03.05.2007 | 10:23
Meines Wissens gibt es hier keine gesetzliche Grundlage für die Übernahme des Arbeitgeberanteiles analog der gesetlichen Sozialversicherung, da die Beitragszahlung zur berufständischen Versorgung lediglich kraft Satzung geregelt ist. Ein Anspruch auf den Zuschuß des Arbeitgebers dem Grund und der Höhe nach kann sich daher nur entweder aus einem Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ergeben. Der Arbeitnehmer müsste also anhand seines Arbeitsvertrages prüfen, ob ihm ein höherer Zuschuß zusteht.
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