Kann ein Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn er einen Voll-EM-Rentner (Schwerbehindert zu 80 %)beschäftigt?
Zuschüsse gibt es nur dann, wenn eine dauerhafte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu erwarten ist.
Da Sie jedoch als vollständig Erwerbsgeminderter wohl kaum noch vollschichtig arbeiten können, gibt es auch keine Zuschüsse !
MfG
und wenn Antonius das sagt ist es so
Ein Zuschuss im Rahmen einer Arbeitsplatzbeschaffung und Wiedereingliederung in das Berufsleben würde vom Rentenversicherungsträger möglicherweise nur bewilligt, wenn die Erwerbsminderung dadurch behoben werden könnte. Das würde aber den Wegfall der Rente bedeuten.
Danke für die Infos.
Könnte es auch reichen, eine volle Erwerbsminderung auf eine Teilminderung, also geringeren Rentenanspruch, durch Zuschuss zur Arbeitsaufnahme zu erwirken?
Wie soll das möglich sein ?
Wer vollständig erwerbsgemindert ist, ist nicht mehr dazu in der Lage, mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Zuschüsse zur dauerhaften Widereingliederung ins Erwerbsleben sind somit nicht zu erwarten. Teilzeitarbeitsplätze werden meines Wissens ebenfalls nicht gefördert.
MfG
Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationsleistungen erfüllen Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch Rehabilitationsleistungen
- bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit die drohende Minderung abgewendet werden kann oder
- die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann oder
- bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der Arbeitsplatz erhalten werden kann.