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Experten-Antwort

Zuschuss der RV zur KV - was bedeutet das

von Lillifee21.06.2013 | 23:15
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11 Antworten

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Guten Abend in die Runde, ich werde ab August meine Rene beziehen, ganz regulär mit 65 nach 43 Versicherungsjahren. Da ich mit meinem Einkommen bisher freiwillig kranken versichert war (über EK-Grenze), riet man mir von meiner Krankenkasse, vorsorglich beim RV einen Antrag auf Zuschuss zur KV zu stellen. Ab Rentenbeginn werde ich allerdings bei meinem bisherigen AG weiterarbeiten, Steuerklasse 1, Betriebsrente Steuerklasse 6 (KV geht auch davon ab). Also Rente + Arbeitseinkommen. Wird die Rente und das Einkommen insgesamt zusammengerechnet für die KV, als Grundlage genommen für den Beitrag? Oder Rente extra berechnet als KV-Beitrag und Einkommen nochmals extra? Danke vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei freiwillig versicherten Rentnern hat die Krankenkasse für die Beitragsbemessung die GESAMTE wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich auch Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge ( Rente aus der betrieblichen Altersversorgung), Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte ( z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) beitragspflichtig. Die sich daraus ergebenden Beiträge haben freiwillig versicherte Rentenbezieher allein zu tragen und selbst direkt an die jeweilige Krankenkasse zu zahlen. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

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10 Antworten

Manni Festam 22.06.2013 | 09:10
Wie hoch wird ab Rentenbeginn Ihr mtl. Bruttoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit sein ? Liegt das auch über der Beitragsbemessungsgrenze, sodass Sie weiterhin freiwilliges Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sind ? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Beitragszuschuss beim RV-Träger stellen. Sollten Sie jedoch unter BBG verdienen, werden Sie pflichtversichert sofern die 9/10 Regelung erfüllt ist und müssen Beiträge aus Arbeitseinkommen, Rente und Betriebsrente zur KV + PV zahlen, insgesamt aber nur bis zur BBG. Sie sollten sich dann von Ihrer Krankenkasse beraten lassen und zu viel gezahlte Beiträge im Folgejahr von der KK zurückfordern.
Lillifeeam 23.06.2013 | 00:06
Hallo Mann-Fest, ich erfülle die 9/10-Regelung. Einkommen Brutto: 2.950,00 (Teilzeit), Rente ca. 1.671,00, Betriebsrente 110,00. Meine gesetzliche KK hat mir allerdings nur die Versicherungszeiten ab 1978 bestätigt, obwohl ich bereits seit 1963 dort versichert war. Krankenkassenwechsel (Gesetzliche) nach 48 Jahren vor 1 1/2 Jahren auch Gesetzliche. Im Versicherungsverlauf sind richtig die Zeiten ab 1964 aufgeführt (- 6 J. Kindererziehung + Versorgungsausgleich), also auch Krankenversicherungspflicht bestand. Gruß und Danke
Manni Festam 23.06.2013 | 07:35
Hallo Lilifee, ich hoffe Sie kommen mit meiner Aussage so klar. Falls nicht, stellen Sie bitte noch eine konkrete Frage. Gruß von Manni
Lillifeeam 23.06.2013 | 14:01
Danke Manni, es ist erstmal gut so. Schönen Sonntag, Lillifee
Manni Festam 24.06.2013 | 08:09
Hallo DarkKnightRV, wenn die Regelaltersgrenze schon im September 1948 erreicht wurde, hätte aber schon längst ein RA gestellt worden sein :-) Es handelt sich hier wohl um einen Schreibfehler und Sie meinen September 2013. Aber Lilifee hat kein Geb. Datum genannt, wie kommen Sie daher auf September ?
DarkKnight RVam 24.06.2013 | 07:26
Hallo Lillifee, nach Ihren Angaben dürften Sie Juli 1948 geboren sein. Haben Sie mit Ihrem Arbeitger vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart?? Falls Sie dies nicht getan haben, dann erreichen Sie Ihre Regelaltersgrenze erst im September 1948. Sie können zwar nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für Frauen ohne Abschlag erhalten, müssen aber bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Hinzuverdienstgrenzen beachten!!!!!!!!! Und bei 2.950 Euro dürften Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschreiten!!!!
Lillifeeam 24.06.2013 | 10:08
Guten Morgen Ihr beiden, born 5/48, Rente 8/2013. Arbeitsjahre 43. Danke fürs Mitdenken und nen schönen Tag noch, Lillifee
DarkKnight RVam 24.06.2013 | 10:44
Hallo, September 48 natürlich Schreibfehler ;-) @Lillifee: Warum schreiben Sie dann "ganz regulär mit 65 " in Ihrem post und nicht ganz regulär mit 65 und 2 Monaten??? 8-)
Lillifeeam 24.06.2013 | 10:49
DarkKnight. Entschuldigung, auf diese Feinheit habe ich nicht geachtet. Danke
Lillifeeam 24.06.2013 | 15:51
Danke für den Hinweis. Mein AG teilte mir mit, dass er den Krankenversicherungsbeitrag ./. AG-Anteil für mein Einkommen selbst an die KK abführen wird. Ob der Rentenversicherer allerdings den KV-Beitrag direkt an die KK abführt, weiß ich nicht. Gruss Lillifee
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