Bei freiwillig versicherten Rentnern hat die Krankenkasse für die Beitragsbemessung die GESAMTE wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich auch Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge ( Rente aus der betrieblichen Altersversorgung), Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte ( z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) beitragspflichtig. Die sich daraus ergebenden Beiträge haben freiwillig versicherte Rentenbezieher allein zu tragen und selbst direkt an die jeweilige Krankenkasse zu zahlen. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung.