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Experten-Antwort

Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl

von Frank Illner17.01.2012 | 14:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe gerade meinen Antrag auf einen ergonomischen Bürostuhl abgeschickt. Jetzt habe ich von einen Bekannten erfahren, das die DRV nur ein Teil der Kosten übernimmt. Kann mir jemand sagen wie Hoch dieser Betrag ist? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Illner,

die Förderung eines ergnonomischen Bürostuhles ist durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht möglich. Dies muss durch Ihren Arbeitgeber geschehen. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Bürostuhl zur Verfügung zu stellen, der neuesten ergonomischen Erkenntnissen und allen sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Darunter fällt auch eine Kippfunktion, Armlehnen, eine Federung etc. Die Rentenversicherung kann in Ausnahmefällen einen orthopädischen Stuhl bezuschussen der aufgrund einer speziellen Behinderung erforderlich ist z. B. um einen Beinstumpf abzulegen.

Wenden Sie sich bitte auch an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr jetziger Bürostuhl den ergonomischen Anforderungen nicht entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Aberam 17.01.2012 | 16:23
Manchmal frage ich mich, wie die Experten diese Funktion erworben haben. Höchstbetrag für orthopädische Arbeitsstühle 435,00 EUR. Höchstbetrag für Arthrodesenstuhl 1.305,00 EUR. Beide Beträge inkl. der Mehrwertsteuer. Aber Achtung: Kosten für Hilfsmittel können übernommen werden, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung oder zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, es sei denn, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistungen erbracht werden können. Hilfsmittel können übernommen werden, sofern diese ausschließlich für die Berufsausübung oder die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind und die Folgeerscheinungen der Behinderung für eine bestimmte berufliche Verrichtung ausgleichen. Weiterhin muß der Stuhl medizinisch erforderlich sein, da Ihre Erwerbsfähigkeit ansonsten erheblich gefährdet oder gemindert ist. UND: Der Antrag muß vor Beschaffung gestellt werden.
???am 18.01.2012 | 08:27
Wieso? Da es sich ausdrücklich um einen ergonomischen Bürostuhl handelt, hat er Recht. Sie schreiben selbst "Höchstbetrag für orthopädische Arbeitsstühle 435,00 EUR". Und zwischen ergonomisch und orthopädisch gibt es einfach Unterschiede. Lesen Sie mal die Vorgaben der Berufsgenossenschaften zur Büro-Ausstattung.
öhaam 18.01.2012 | 09:15
Vmtl. liegt ein Formulierungsfehler (ergonomisch statt orthopädisch) beim Fragesteller vor?! Wenn er einen Antrag bei der DRV gestellt hat, konnte er nur einen orthopädischen Bürostuhl beantragt haben und wird sein Leiden durch den Facharzt bestätigt bekommen haben! Und: die kritische Hinterfragung durch die beteiligten Stellen erfolgt zu Recht, da viele unter ergonomischen Gesichtspunkten vom AG das optimale Arbeitsgerät fordern und sich am Wochende zu Hause am PC auf Omas Holzstühlchen das Kreuz verbiegen...! Nein, kein Generalverdacht - nur eine Anmerkung!
Frank Illneram 18.01.2012 | 09:49
Hi! Ich habe Probleme mit dem Rücken. Während meines Rehaaufenthalts wurde ich darauf hingewiesen, das ich einen Zuschuss erhalten könnte, besonders dann, wenn man jeden Tag ca. 10 Stunden vor dem PC sitzt.
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