Zuschuss für Privat-Krankenversicherte Rentner ab 01.2019

von
Max-H

Ab Januar 2019 soll in der KVDR der Zusatzbeitrag angeblich auch zur Hälfte von der DRV gezahlt werden.

Also die obligaten 7,3% KV zzgl. Hälfte aus dem jeweiligen Zusatzbeitrag.

Wie ist denn ab 01.2019 die Zuschuss-Regelung für Privat Krankenversicherte?

von
S Max

Zitiert von: Max-H
Ab Januar 2019 soll in der KVDR der Zusatzbeitrag angeblich auch zur Hälfte von der DRV gezahlt werden.

Also die obligaten 7,3% KV zzgl. Hälfte aus dem jeweiligen Zusatzbeitrag.

Wie ist denn ab 01.2019 die Zuschuss-Regelung für Privat Krankenversicherte?

7,3% Plus die Hälfte des Allg. Durchnittlichen Zusatzbeitrages aller Kassen. Wird im Dez festgelegt.

von
DRV

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2019 liegt bei 0,9%. Das heißt 7,3 % + 0,45 % = 7,75 % Zuschuss!

von
Max-H

Zitiert von: DRV
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2019 liegt bei 0,9%. Das heißt 7,3 % + 0,45 % = 7,75 % Zuschuss!

Danke,
läuft das "automatisch"? oder per Antrag?

von
W*lfgang

Zitiert von: Max-H
Ab Januar 2019 soll in der KVDR der Zusatzbeitrag angeblich auch zur Hälfte von der DRV gezahlt werden.

Also die obligaten 7,3% KV zzgl. Hälfte aus dem jeweiligen Zusatzbeitrag.

Wie ist denn ab 01.2019 die Zuschuss-Regelung für Privat Krankenversicherte?

Hallo Max H.,

zahlen PKV-Versicherte einen Zusatzbeitrag, wie ihn die GKV erhebt? ;-)

Natürlich nicht - warum soll dann der KV-Zuschuss verändert/gemindert werden, der ausschließlich auf dem allgemeinen/weiterhin unveränderten KV-Beitrag von 14,6 % beruht und nichts mit Zusatzbeitrag/der künftigen hälftigen Übernahme durch die DRV, zu tun hat?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html -> Abs. 3

Verändert sich der allg. Beitragssatz der GKV, wird auch KV-Zuschuss entsprechend angepasst.

Gruß
w.
PS: Man kann es natürlich auch so sehen: Sie zahlen Null Zusatzbeitrag - und davon übernimmt die DRV ab 2019 die Hälfte und stockt Ihren Zuschuss entsprechend auf ;-)

von
DRV

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Max-H
Ab Januar 2019 soll in der KVDR der Zusatzbeitrag angeblich auch zur Hälfte von der DRV gezahlt werden.

Also die obligaten 7,3% KV zzgl. Hälfte aus dem jeweiligen Zusatzbeitrag.

Wie ist denn ab 01.2019 die Zuschuss-Regelung für Privat Krankenversicherte?

Hallo Max H.,

zahlen PKV-Versicherte einen Zusatzbeitrag, wie ihn die GKV erhebt? ;-)

Natürlich nicht - warum soll dann der KV-Zuschuss verändert/gemindert werden, der ausschließlich auf dem allgemeinen/weiterhin unveränderten KV-Beitrag von 14,6 % beruht und nichts mit Zusatzbeitrag/der künftigen hälftigen Übernahme durch die DRV, zu tun hat?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html -> Abs. 3

Verändert sich der allg. Beitragssatz der GKV, wird auch KV-Zuschuss entsprechend angepasst.

Gruß
w.
PS: Man kann es natürlich auch so sehen: Sie zahlen Null Zusatzbeitrag - und davon übernimmt die DRV ab 2019 die Hälfte und stockt Ihren Zuschuss entsprechend auf ;-)

Leider falsch W*lfgang!
Ab Januar 2019 erhöht sich der Zuschuss für freiwillig gesetzlich und privat krankenversicherte Rentner um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags!

von
W*lfgang

Zitiert von: DRV
Leider falsch W*lfgang!
Ab Januar 2019 erhöht sich der Zuschuss für freiwillig gesetzlich und privat krankenversicherte Rentner um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags!

Hallo DRV,

wirklich? (muss ich komplett überlesen oder wohl eher verdrängt haben, weil der Referentenentwurf schon so lange auf dem Markt ist/in der Ecke schmort)

...Danke!

Gruß
w.

von
Hubertus

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Max-H
Ab Januar 2019 soll in der KVDR der Zusatzbeitrag angeblich auch zur Hälfte von der DRV gezahlt werden.

Also die obligaten 7,3% KV zzgl. Hälfte aus dem jeweiligen Zusatzbeitrag.

Wie ist denn ab 01.2019 die Zuschuss-Regelung für Privat Krankenversicherte?

Hallo Max H.,

zahlen PKV-Versicherte einen Zusatzbeitrag, wie ihn die GKV erhebt? ;-)

Natürlich nicht - warum soll dann der KV-Zuschuss verändert/gemindert werden, der ausschließlich auf dem allgemeinen/weiterhin unveränderten KV-Beitrag von 14,6 % beruht und nichts mit Zusatzbeitrag/der künftigen hälftigen Übernahme durch die DRV, zu tun hat?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html -> Abs. 3

Verändert sich der allg. Beitragssatz der GKV, wird auch KV-Zuschuss entsprechend angepasst.

Gruß
w.
PS: Man kann es natürlich auch so sehen: Sie zahlen Null Zusatzbeitrag - und davon übernimmt die DRV ab 2019 die Hälfte und stockt Ihren Zuschuss entsprechend auf ;-)

Solltest vielleicht dich mal wieder fortbilden um aktuell zu bleiben. Nach dem RRG 92 geht es noch weiter.

von
Max-H

Nun selbst gefunden,

Bundestag, Drucksache 19/4454
zu Artikel 3, Änderung des § 106 SGB VI

@Wolfgang
PKV-Versicherte EM-Rentner haben es ohnehin schwer genug, weil der Zuschuss der DRV zur KV nahezu nie nicht ansatzweise 50% des zu zahlenden PKV-Beitrages erreicht. Unter Berücksichtigung des höheren Pflegevericherungsbeitrages 2019 bleibt ohnehin ein Minus. Insofern zählt jeder Euro.

von
Fremdschämerin

Hallo Max H.,

zahlen PKV-Versicherte einen Zusatzbeitrag, wie ihn die GKV erhebt? ;-)

Natürlich nicht - warum soll dann der KV-Zuschuss verändert/gemindert werden, der ausschließlich auf dem allgemeinen/weiterhin unveränderten KV-Beitrag von 14,6 % beruht und nichts mit Zusatzbeitrag/der künftigen hälftigen Übernahme durch die DRV, zu tun hat?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html -> Abs. 3

Verändert sich der allg. Beitragssatz der GKV, wird auch KV-Zuschuss entsprechend angepasst.

Gruß
w.
PS: Man kann es natürlich auch so sehen: Sie zahlen Null Zusatzbeitrag - und davon übernimmt die DRV ab 2019 die Hälfte und stockt Ihren Zuschuss entsprechend auf ;-)[/quote]

UNGLAUBLICH! EINFACH NUR PEINLICH DIESER W*LFGANG!

MfG

Fremdschämerin

von
Bresche

Zitiert von: Fremdschämerin
Hallo Max H.,

zahlen PKV-Versicherte einen Zusatzbeitrag, wie ihn die GKV erhebt? ;-)

Natürlich nicht - warum soll dann der KV-Zuschuss verändert/gemindert werden, der ausschließlich auf dem allgemeinen/weiterhin unveränderten KV-Beitrag von 14,6 % beruht und nichts mit Zusatzbeitrag/der künftigen hälftigen Übernahme durch die DRV, zu tun hat?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html -> Abs. 3

Verändert sich der allg. Beitragssatz der GKV, wird auch KV-Zuschuss entsprechend angepasst.

Gruß
w.
PS: Man kann es natürlich auch so sehen: Sie zahlen Null Zusatzbeitrag - und davon übernimmt die DRV ab 2019 die Hälfte und stockt Ihren Zuschuss entsprechend auf ;-)

UNGLAUBLICH! EINFACH NUR PEINLICH DIESER W*LFGANG!

MfG

Fremdschämerin[/quote]

Jeder kann mal einen Fehler machen, aber Leute wie Du, die nur darauf warten, sonst aber keinen sinnvollen Beitrag leisten, sind das Allerletzte.
Für Dich muss man sich tatsächlich schämen.

Experten-Antwort

Hallo Max-H,

auch der Zuschuss für privat krankenversicherte Rentner wird ab 01.01.2019 um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags erhöht.

von
W*lfgang

Zitiert von: Max-H
Nun selbst gefunden,
Bundestag, Drucksache 19/4454
zu Artikel 3, Änderung des § 106 SGB VI

Hallo Max-H,

auch hier nochmal Ihnen Dank für die richtige Quelle (im "RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz" ist das ja auch gar nicht geregelt, da kann ich lange rumsuchen …

Ihren Ärger über den nicht ausreichenden Zuschuss kann ich zwar durchaus verstehen, aber hier erfolgt eine Gleichstellung mit den GKV-Pflichtversicherten/Übernahme (Auszahlung) des halben Beitrags durch die DRV - nicht mehr, nicht weniger. Und wo dann 'Schieflagen' in der Vergangenheit in der KV eingetreten sind (gewollt/ungewollt), lasse ich mal offen.

Daneben gibt es noch die erforderlichen Begrenzungen des Zuschusses auf einen mtl. Höchstbetrag für spezielle Personengruppen (ohne erkennbaren Sinn dieser Einschränkung) die von der Neureglung gar nichts haben ...c'est la vie - bzw. die Legislative ;-) Ist aber hier kein Thema ...

Gruß
w.

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