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Experten-Antwort

Zuschuß Krankenversicherung Rentner

von Klaus Felter25.07.2014 | 16:01
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4 Antworten

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Ich habe Anfang Juni einen Rentenantrag zum 01.08.2014 gestellt (Rente mit 63 für besonder lanjährig Versicherte). Bisher bin ich freiwillig bei der Techniker Krankenkasse krankenversichert. Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht erhalten. Frage: Muß ich bis zur ersten Rentenzahlung den gesamten Krankenversicherungsbeitrag von 15,5% (Eigenanteil plus späteren Anteil der Rentenversicherung) zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Welchen Beitrag Sie bis zum Rentenbeginn zahlen müssen, klären Sie bitte mit der Techniker Krankenkasse.

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3 Antworten

GroKoam 25.07.2014 | 16:04
Wenn Sie noch in Lohn und Brot sind nicht. Wenn Sie privatisieren müssen Sie den Mindestbeitrag zahlen.
W*lfgangam 25.07.2014 | 16:45
Hallo Elvira, normalerweise wird bereits beim Rentenantrag die künftige KV sondiert und dem Antragsteller entsprechende Hinweise gegeben, was mit Warterentnerversicherung/freiwilliger Versicherung/Beiträge ist ...ergibt sich analog zu dem Versicherungsverlauf aus seinem 'Krankenkassenverlauf' bzw. erst recht aus den Fragen zum R810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner). Da Klaus Felter hier nachfragt, muss da was 'informativ' falsch gelaufen sein - wir wissen natürlich nicht, wo er den Rentenantrag gestellt/ggf. sogar selbst. Wie GroKo und Sie schon sagen, im übertragenen Sinne, ändert sich am freiwilligen KV-Beitrag bis Rentenbeginn erstmal nichts, dann (01.08.) wird er (vermtl.) in die Versicherungspflicht reinfallen - aber dazu gibt's ein entsprechendes Schreiben der Krankenkassen, wie die KV ab 01.08. laufen wird. GKV wird bei jedem Rentenantrag informiert und prüft, wie es künftig weiter geht ..dieses Schreiben dürfte K. F. längst vorliegen! Erläuterungen dazu erhält er auch in DRV-Beratungsstellen/Versicherungsämtern, ursächlich bei der eigenen KK (wenn er nicht via Fon in einem Call-Center landet ;-) Gruß w.
Elviraam 25.07.2014 | 16:11
Solange Sie nicht Rentenbezieher sind und weiterhin die freiwillige Versicherung besteht, müssen Sie den vollen Beitrag allein tragen. Es ist nicht zwangsweise so, dass die Rentenversicherung ab dem 01.08.14 einen Anteil des Beitrages übernimmt. Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Wenn ja, ergibt sich eine Pflichtversicherung. Dann trägt der RV-Träger einen Anteil zur KV. Wenn allerdings die Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, können Sie zwischen freiwilliger und privater KV wählen. In diesem Fall zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zur KV. Das geht allerdings nur, wenn Sie diesen Zuschuss vorher beantragt haben.
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